Priester in Friedrichsthal missbrauchte und fotografierte Minderjährige
Neffe von Priester deckt jahrzehntelangen Missbrauch auf
Edmund Dillinger, ein Priester aus Friedrichsthal, hat offenbar jahrzehntelang Minderjährige missbraucht, die Taten und Opfer fotografiert und gefilmt und die Aufnahmen in seinem Haus gehortet. Erst nach seinem Tod im November des vergangenen Jahres wurden sie dort von seinem Neffen in einer Kiste entdeckt. Das berichtete Steffen Dillinger der „Rheinzeitung“.
Über 700 Diastreifen mit teils pornografischen Aufnahmen
Laut des Berichts zeigen die mehr als 700 Diafilmen sexuellen Missbrauch meist von Jungen – teils „hart pornografisch“. Die ersten Fotos und Videos stammen dabei aus den sechziger Jahren und sind augenscheinlich heimlich entstanden. Im Laufe der Jahre würden die Aufnahmen jedoch zunehmend explizit und pornografisch. Sie reichen bis in die 2000er.
Neigungen waren bereits seit den 70ern bekannt
Steffen Dillinger wandte sich nach seiner Entdeckung neben der Polizei auch an das Bistum. Dieses bestätigte, dass die Neigungen des Priesters bereits seit 1971 bekannt gewesen seien. Nach einem Vorfall auf einer Romwallfahrt war er vorübergehend aus der Seelsorge verbannt und von Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen versetzt worden. Bis 1999 war er im staatlichen Schuldienst tätig und unterrichtete unter anderem am Max-Planck-Gymnasium in Saarlouis.
Erst 2012 wurde Dillinger der Umgang mit Kindern verboten
Nach einem Zeitungsbericht erhielt das Bistum im Jahr 2012 jedoch erneut einen Hinweis auf möglichen Missbrauch durch Edmund Dillinger. Daraufhin untersagte dieses ihm den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 2013 folgte das Zelebrationsverbot. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft. Wie der „SR“ berichtet, habe diese die Ermittlungen jedoch wegen Verjährung eingestellt. Inwieweit das Ausmaß des Missbrauchs bekannt war, habe das Bistum nicht beantwortet.
In einer Video-Doku erzählt Steffen Dillinger der Rheinzeitung von seinem Fund und den Nachwehen:
Zum Begriff „Kinderpornografie“
Menschen verstehen unter dem Begriff „Pornografie“ Videos, die Sex zeigen, der normalerweise auf freiwilliger Basis geschieht. Herstellung und Kauf sind erlaubt. Anders ist es bei „Kinderpornografie“: In den Videos und auf den Fotos gibt es niemals freiwilligen Sex zu sehen, sondern körperliche und seelische Gewalt an Kindern. Herstellung, Verbreitung und Besitz sind illegal. Der Begriff „Kinderpornografie“ gilt unter Fachleuten als verharmlosend.
Verwendete Quellen:
– Rheinzeitung
– Saarländischer Rundfunk