Fehler nur Zufall? Dillinger-Neffe erhebt schwere Vorwürfe gegen Saar-Ermittlungsbehörden

Im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger erhebt der Neffe des ehemaligen Geistlichen schwere Vorwürfe gegen die saarländischen Ermittlungsbehörden. Demnach habe er einer Vernichtung von Asservaten zu keinem Zeitpunkt zugestimmt. Über die Vorgehensweise der Behörden zeigt sich der Dillinger-Neffe in mehrfacher Hinsicht erstaunt:
Im Falle des verstorbenen Priesters Dillinger erhebt sein Neffe Steffen Dillinger schwere Vorwürfe gegen die saarländischen Ermittlungsbehörden. Symbolfotos: Oliver Dietze/dpa; Paul Zinken/dpa
Im Falle des verstorbenen Priesters Dillinger erhebt sein Neffe Steffen Dillinger schwere Vorwürfe gegen die saarländischen Ermittlungsbehörden. Symbolfotos: Oliver Dietze/dpa; Paul Zinken/dpa

Nach Asservaten-Vernichtung: Dillinger erhebt schwere Vorwürfe gegen Saar-Behörden

Im Fall des Missbrauchsskandals um den verstorbenen Friedrichsthaler Priester Edmund Dillinger erhebt Steffen Dillinger, der Neffe des ehemaligen Geistlichen, erneut schwere Vorwürfe gegen die saarländischen Ermittlungsbehörden. Bereits vor knapp drei Wochen machte der 53-Jährige publik, dass die saarländische Polizei wichtige Unterlagen aus der Hinterlassenschaft des ehemaligen Priesters vernichtet habe, die zur Aufarbeitung von Betroffenenseite wichtig gewesen wären.

Dillinger-Neffe geht nach Fehlern nicht mehr von Zufall aus

Laut einem aktuellen Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ wirft Dillinger den Behörden nun sogar vor, zumindest „bedingt vorsätzlich“ gehandelt zu haben. Die Ermittler:innen hätten die Vernichtung „billigend in Kauf genommen, möglicherweise in der Absicht, um so zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten gegenüber der Kirche zu vereiteln“, so die Erklärung von Dillingers Rechtsanwalt Johannes Hock im Rahmen einer Stellungnahme. Demnach habe in dieser „Routineangelegenheit“ derart viele Fehler gegeben, dass diese nicht mehr als zufällig erklärbar seien.

Staatsanwaltschaft und Innenministerium räumen Fehler ein

Sowohl die Staatsanwaltschaft Saarbrücken als das saarländische Innenministerium haben sich inzwischen für das voreilige Vernichten der Unterlagen entschuldigt. Nach Angaben des Innenministeriums soll es allerdings insgesamt drei Telefonate zwischen der Polizei und Steffen Dillinger gegeben haben, in denen der 53-Jährige der Vernichtung der Asservate zugestimmt haben soll.

Dillinger-Neffe bestreitet Zustimmung für Asservaten-Vernichtung

Das bestreitet der Dillinger-Neffe nun allerdings entschieden. Rechtsanwalt Hock erklärt für seinen Mandanten, dass die Behauptung der Polizei weder zutreffend noch glaubhaft sei. Vielmehr handele es sich um eine reine Schutzbehauptung, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken. So sei den Ermittler:innen durchaus bekannt gewesen, dass die vom Bistum Trier eingesetzte Aufarbeitungskommission das Material noch habe einsehen wollen. Außerdem habe Steffen Dillinger die Ermittler:innen mehrfach darauf hingewiesen, dass er die Unterlagen auch der Opferorganisation „Missbit“ zur Verfügung stellen wolle. Folglich sei es völlig abwegig, dass er einer Vernichtung des Materials zugestimmt haben soll.

Streit um Asservaten-Vernichtung: So ist die aktuelle Faktenlage

Aktuell steht bei der umstrittenen Asservaten-Vernichtung damit Aussage gegen Aussage. Allerdings bleiben die Ermittlungsbehörden Belege schuldig, mit denen sich die Behauptung stützen lässt, dass Steffen Dillinger der Vernichtung der Unterlagen tatsächlich zugestimmt hat. Zwar können die Behörden mehrere Telefonate mit Dillinger über Einzelverbindungsnachweise belegen. Das allein sagt allerdings überhaupt nichts darüber aus, was inhaltlich in den Anrufen besprochen wurde. Erforderliche Vermerke über die Inhalte der Telefonate gibt es nicht. Diese allein wären zudem auch keinesfalls ausreichend, um die Zustimmung des 53-Jährigen zu beweisen. Hierfür hätte eine schriftliche Zustimmung von Dillinger eingeholt werden müssen, was nicht der Fall ist.

Dillinger-Anwalt mit weiteren Vorwürfen gegen Ermittlungsbehörden

Dillinger-Anwalt Johannes Hock hegt zudem Zweifel, ob das vernichtende Material überhaupt von den Ermittlungsbehörden umfassend ausgewertet worden sei. Demnach sei es ungewöhnlich, dass drei Umzugskartons voller Unterlagen innerhalb einer kurzen Zeitspanne ausgewertet werden sein sollen. Auch in diesem Zusammenhang würde es an entsprechenden Auswerte-Vermerken über die jeweilige Relevanz der einzelnen Asservate fehlen. Das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft sei laut Hock „mehr als unüblich“.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– Bericht des „SR“