Aktivrente

Rentner dürfen jetzt 2.000 Euro dazuverdienen: Wie viel Netto übrig bleibt

Seit Anfang Januar können Rentnerinnen und Rentner im Rahmen der Aktivrente bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Ganz ohne Abzüge kommt das Geld trotzdem nicht aufs Konto. Wie viel am Ende übrigbleibt:

Jasmina Zekic

Online-Redakteurin aus Trier

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· · 4 Min. Lesezeit
Ein älterer Mann hält Euro Banknoten in der Hand
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Brutto gleich netto? Nicht ganz. Aber bei der Aktivrente sind die Abzüge trotzdem vergleichsweise gering. Foto: Matthias Balk/dpa

Arbeiten im Ruhestand: So funktioniert die Aktivrente

Nach dem Rentenbeginn weiterarbeiten? Was für viele undenkbar scheint, wünschen sich manche. Und wieder andere müssen es vielleicht sogar. Seit Januar 2026 setzt genau hier die sogenannte Aktivrente an, die Ruheständlern neue Spielräume eröffnen soll. Aber wie genau funktioniert das Konstrukt? Und wer kann überhaupt davon profitieren? Wir beantworten die praktischen Fragen, die die Aktivrente aufwirft:

Was genau ist die Aktivrente?

Wer die Regelaltersgrenze erreicht, hat seit dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, freiwillig weiterzuarbeiten – und dabei bis zu 2.000 Euro im Monat aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei vereinnahmen zu können. Ganz gleich, ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Rentnerinnen und Rentner, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, können ebenfalls als Aktivrentner zurückkehren, sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 liegt die Regelaltersgrenze der Deutschen Rentenversicherung zufolge regelmäßig zwischen 65 und 67 Jahren. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Altersgrenze regelmäßig mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Um die Aktivrente in Anspruch nehmen zu können, braucht es einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums (BMF) zufolge keinen gesonderten Antrag. Vielmehr werde die Regelung direkt automatisch bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitgebers berücksichtigt und das Gehalt bis zur 2.000-Euro-Freigrenze somit nicht versteuert.

Wer ist vom Angebot der Aktivrente ausgenommen?

„Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Webseite mit. Andere Einschränkungen – wie etwa eine Altersobergrenze – gibt es nicht.

Lassen sich die steuerfreien 2.000 Euro pro Monat auch auf mehrere Tätigkeiten aufteilen?

Nein, teilt die BMF-Sprecherin mit. Das Angebot der Aktivrente gilt nur für ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der Freibetrag lässt sich damit nicht auf mehrere Anstellungsverhältnisse aufteilen.

Was ist, wenn man mit der Beschäftigung mehr als 2.000 Euro pro Monat verdient – wird dann das gesamte Einkommen versteuert?

Nein. Die 2.000 Euro sind ein Freibetrag, der laut der BMF-Sprecherin auch dann erhalten bleibt, wenn der Verdienst mehr als 2.000 Euro pro Monat beträgt. Wer mehr verdient, muss dann allerdings jeden Euro versteuern, der oberhalb dieser Grenze liegt.

So viel Netto bleibt von 2.000 Euro übrig

Fest steht: Auch wenn bei der Aktivrente keine Einkommensteuer anfällt, bleiben andere Abzüge bestehen. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) macht eine Beispielrechnung auf – und zeigt, welche Faktoren auf die Einkünfte drücken.

Sozialabgaben werden teilweise fällig

Wer bis zu 2.000 Euro Aktivrente pro Monat verdient, muss auf diese Einkünfte keine Steuern bezahlen. Anders sieht es mit den Sozialabgaben aus. Denn diese werden – wenn auch nur teilweise – fällig. Ruheständler müssen nämlich gewöhnliche Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kommt der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent – macht eine anteilige Belastung von 8,75 Prozent.

Wenige hundert Euro Abzug

Auch Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Aktivrentnerinnen und Aktivrentner bezahlen. Den Standard-Beitragssatz von 3,6 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Beitragszuschlag von 0,6 Prozent für Kinderlose tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine – macht eine anteilige Belastung von 2,4 Prozent. Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen hingegen nicht für Aktivrentner an.

In Zahlen bedeutet das: Von den 2.000 Euro gehen für kinderlose Aktivrenter jeden Monat 175 Euro für die Krankenversicherung und weitere 48 Euro für die Pflegeversicherung ab. Bleibt dem Aktivrentner im Beispiel 1.777 Euro jeden Monat übrig. Je nach Krankenkasse und deren individuellem Zusatzbeitrag sowie der Anzahl der eigenen Kinder kann der genaue Betrag allerdings variieren.

Benötigen Ruheständler für den Eintritt in die Aktivrente einen neuen Arbeitsvertrag?

Das kommt darauf an. Wer noch Beschäftigter eines Unternehmens ist, kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand steht und sich für das Modell „Aktivrente“ interessiert, sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

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