Amtsgericht St. Ingbert: Kinderporno-Anklage gegen Kita-Erzieher

Am 06. Februar findet vor dem Amtsgericht St. Ingbert der Prozess gegen einen früheren Erzieher einer Kinderstagesstätte statt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, kinderpornografisches Foto- und Videomateriel heruntergeladen zu haben.
In St. Ingbert steht im Februar ein ehemaliger Erzieher vor Gericht, dem vorgeworfen wird, im Besitz kinderpornografischen Materials gewesen zu sein. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
In St. Ingbert steht im Februar ein ehemaliger Erzieher vor Gericht, dem vorgeworfen wird, im Besitz kinderpornografischen Materials gewesen zu sein. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
In St. Ingbert steht im Februar ein ehemaliger Erzieher vor Gericht, dem vorgeworfen wird, im Besitz kinderpornografischen Materials gewesen zu sein. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
In St. Ingbert steht im Februar ein ehemaliger Erzieher vor Gericht, dem vorgeworfen wird, im Besitz kinderpornografischen Materials gewesen zu sein. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk

Anklage gegen früheren Kita-Erzieher wegen Besitz von Kinderpornos

Ein früherer Erzieher einer Kindertagesstätte im westpfälzischen Bruchmühlbach-Miesau muss sich am 06. Februar 2019 wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor dem Amtsgericht St. Ingbert verantworten. Der Prozess findet im saarländischen St. Ingbert statt, weil der Mann im Saarland wohnt.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Zweibrücken habe der Angeklagte bereits zugegeben, kinderpornografische Fotos und Videos aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Kinderpornos in Kita gefunden

Im Januar 2018 war in der Kita in Bruchmühlbach-Miesau eine Speicherkarte mit kinderpornografischem Material gefunden worden. Einzelheiten zu dem Fall unter: Kinderporno in Bruchmühlbach-Miesauer Kita gefunden.

Der Mann, in dessen Besitz der Datenträger gewesen sein soll, wurde nach dem Fund des verbotenen Bildmaterials mit sofortiger Wirkung von seinem Job als Erzieher freigestellt.

Auf den Rechnern der Kindertagesstätte selbst fanden die Ermittler kein kinderpornografisches Material. Dieses befand sich laut Staatsanwaltschaft ausschließlich auf der in der Kita gefundenen SD-Karte des Angeklagten – und auf sichergestellten Speichermedien in der Wohnung des angeklagten Mannes.

Kein pornografisches Bildmaterial aus der Kita

Das kinderpornografische Bildmaterial, das bei dem ehemaligen Kita-Erzieher gefunden wurde, zeigte keine Jungen und Mädchen aus der Einrichtung, in der der Mann arbeitete.