Angeklagter im Fall Gregorius könnte aus Haft entlassen werden

Einer der Angeklagten im "Mordprozess ohne Leiche" könnte aus der Haft entlassen werden. Laut des Anwalts von Axel K. bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Er beantragte beim Landgericht Saarbrücken die Aufhebung des Haftbefehls.

Im August 2020 wurden drei Männer verhaftet, die vor nunmehr 20 Jahren den Völklinger Peter Gregorius in einem Waldstück in Wadgassen ermordet und den Toten dort vergraben haben sollen. Der Leichnam wurde bis heute nicht gefunden. Einer der Verdächtigen nahm sich in Haft das Leben. Ein weiterer hat nun Aussicht auf Entlassung.

Verteidigung beantragt, Haftbefehl aufzuheben

Seit Anfang des Jahres wird der „Mordprozess ohne Leiche“ vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt. Am Dienstag (25. Mai 2021) hat der Verteidiger der beiden Angeklagten, Ralf W. und Axel K., nun beantragt, den Haftbefehl gegen Axel K. außer Vollzug zu setzen oder gänzlich aufzuheben. Das berichtet der „SR“.

Gegen Axel K. bestehe kein dringender Tatverdacht mehr

Laut des Verteidigers bestehe kein dringender Tatverdacht mehr gegen den 56-Jährigen. Axel K. sei im Abschiedsbrief des verstorbenen Mitangeklagten, Dietmar M., entlastet worden. Die Anklage stütze sich zudem lediglich auf Aussagen, wonach der Hauptangeklagte Ralf W. mit dem Mord geprahlt haben soll. Das Gericht will zeitnah über die mögliche Entlassung von Axel K. entscheiden.

Andere Hinweise lenken den Verdacht auf Bikergang

Der Anwalt stellte zudem mehrere Beweisanträge. Es sollen weitere Zeug:innen vernommen werden. So gebe es Hinweise, die darauf deuteten, dass Gregorius von drei Mitgliedern der Bikergruppe „Roadgang“ getötet worden sei. Es sei dabei um Geld und eine Schusswaffe gegangen. Laut der Aussage einer Vertrauensperson der Polizei hätten die Gangmitglieder demnach Gregorius in einem Waldstück in Frankreich verprügelt und erschossen.

Weitere Zeug:innen sollen vernommen werden

Die Anklage nimmt an, dass die Spur schon 1991 ohne Ergebnis ausermittelt wurde. Das Gericht will den zuständigen Beamten der Kriminalpolizei dagegen nochmals vernehmen. Auch ein Arbeitskollege, der angab das mutmaßliche Mordopfer noch nach seinem Verschwinden an einer Tankstelle in Völklingen gesehen zu haben, soll in den Zeugenstand gerufen werden.

Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte