Arbeitsamt Luxemburg fordert Tänzerinnen auf, zu strippen

Für Schlagzeilen sorgt derzeit das Arbeitsamt in Luxemburg. Hintergrund ist Berichten zufolge eine Affäre um eher mutmaßliche Hilfe bei der Jobsuche. Unter anderem soll eine Tanzpädagogin dazu verpflichtet worden sein, sich auf ein Stellengesuch als "Tänzerin, Stripperin und Escort" zu bewerben:
Symbolfoto: picture alliance / dpa | Jens Kalaene
Symbolfoto: picture alliance / dpa | Jens Kalaene

Um das Arbeitsamt in Luxemburg (kurz: „ADEM“) gibt es dieser Tage Aufregung. Wie aus einem Bericht des „Luxemburger Tageblatt“ hervorgeht, geht es dabei nicht nur um eine peinliche, sondern ebenso politische Angelegenheit.

Zum Vorwissen so viel: Sucht man im Großherzogtum mit „ADEM“-Unterstützung einen Job und erhält Arbeitslosengeld, muss man dem Zeitungsbericht zufolge auch „aktive Anstrengungen“ nachweisen, auf der Arbeitssuche zu sein. Die Behörde könne den arbeitssuchenden Personen hierbei auch eine Meldeaufforderung schicken, sofern von einem Unternehmen eine passende Stelle gemeldet werde. Das soll die Suche nach einem Job erleichtern. Auf diese Meldeaufforderung müssen „die betroffenen Personen dann reagieren und eine Bewerbung für die Stelle einschicken“, so das „Luxemburger Tageblatt“. Ansonsten drohen Konsequenzen, etwa in Form von Aussetzen des Arbeitslosengelds.

Arbeitsamt Luxemburg fordert Tänzerinnen auf, zu strippen

Dem Bericht zufolge hat eine solche Meldeaufforderung erst kürzlich eine „Tanzpädagogin auf Arbeitssuche“ erreicht. Daraufhin hätte sie sich auf eine Stelle als „Tänzerin, Stripperin und Escort“ in einem Nachtclub bewerben sollen, so das „Luxemburger Tageblatt“. Über die sozialen Medien machte die Frau ihrem Unmut Luft.

Was folgte, war seitens zweiter luxemburgischer Abgeordneter eine parlamentarische Frage an Arbeitsminister Georges Engel. Laut dem Zeitungsbericht ging es darin um die simple Frage: Wie konnte es zu dem Vorfall kommen?

Aus der Antwort wiederum sei hervorgegangen, dass sogar zwei Personen eine solche Meldeaufforderung von der „ADEM“ erhalten haben sollen. Der Stellungnahme zufolge sei die „interne Prozedur“ in den „vorliegenden Fällen nicht befolgt“ worden, zitiert das „Luxemburger Tageblatt“ aus der Antwort.

Amt muss sich entschuldigen

Die beiden betroffenen Personen habe das Arbeitsamt letztlich kontaktiert und sich bei ihnen entschuldigt, so der Zeitungsbericht. Den Meldeaufforderungen müsste nicht mehr Folge geleistet worden; Konsequenzen drohen den Tänzerinnen ebenso keine mehr.

Verwendete Quellen:
– Luxemburger Tageblatt