Ausgangsbeschränkung im Saarland: Was ist weiterhin erlaubt?

Im Saarland kommt es aufgrund der derzeitigen Coronakrise zu Ausgangsbeschränkungen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Ministerrat am Freitag (20. März 2020) beschlossen. Doch was ist weiterhin erlaubt? Hier findet ihr die Übersicht.
Tobias Hans und Anke Rehlinger informierten am Freitag (20.03.2020) über das weitere Vorgehen im Saarland. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans und Anke Rehlinger informierten am Freitag (20.03.2020) über das weitere Vorgehen im Saarland. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans und Anke Rehlinger informierten am Freitag (20.03.2020) über das weitere Vorgehen im Saarland. Foto: BeckerBredel
Tobias Hans und Anke Rehlinger informierten am Freitag (20.03.2020) über das weitere Vorgehen im Saarland. Foto: BeckerBredel

Zur Eindämmung von Covid-19 wurde im Saarland am Freitag eine sogenannte Ausgangsbeschränkung verabschiedet. In der Folge kommt es hierzulande zu einer Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Für den Alltag hat das weitreichende Folgen.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte im Rahmen der Pressekonferenz: „Dies ist die wohl schwerste Entscheidung, seit ich Regierungsverantwortung trage. Mit der Ausgangsbeschränkung schränken wir wesentliche Freiheiten ein„. Dennoch halte Rehlinger die Maßnahmen für „absolut notwendig“.

Bis wann gilt die Beschränkung?

Die Ausgangsbeschränkung im Saarland gilt ab Samstag (20. März 2020), ab 00.00 Uhr, und ist vorerst auf 14 Tage beschränkt. Als vorläufiges Enddatum der Maßnahme geht der 3. April 2020 aus einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums hervor.

Was ist weiterhin erlaubt?

Im Gegensatz zu einer Ausgangssperre (wie beispielsweise in Frankreich) hat sich das Saarland zu Ausgangsbeschränkungen entschieden. Bis einschließlich 3. April 2020 ist das Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch in bestimmten Fällen erlaubt:

– Angehörige besuchen zwecks Hilfe
– Arztbesuche
– Bankgeschäfte
– Beerdigungen (enger Familienkreis)
– Begleitung von Minderjährigen
– Begleitung von Sterbenden
– Behandlungen
– Besuche von Lebenspartnern
– Besuche/Betreuung von Kindern, die beim Lebenspartner wohnen
– Beruflichen Tätigkeiten nachgehen
– Blutspenden
– Briefe versenden
– Einkäufe erledigen (auch Tierbedarf)
– Notbetreuung in Anspruch nehmen
– Prüfungen absolvieren
– Medizinische Notfälle (ebenso für Tiere)
– Spaziergänge (mit Abstand)
– Spaziergänge mit Hund (mit Abstand)
– Sport treiben (mit Abstand)
– Tiere versorgen

Dennoch gibt es eine weitere Regulierung. Die aufgelisteten Aktivitäten sind nur erlaubt, wenn sie:

– alleine durchgeführt werden
– mit einer Person, die im selben Haushalt wohnt, durchgeführt werden
– mit den Personen, die im selben Haushalt wohnen, durchgeführt werden

Welche Geschäfte haben weiterhin geöffnet?

Die Ausgangsbeschränkung im Saarland hat auch Auswirkungen auf Geschäfte. So etwa die „sofortige Schließung von Restaurants für Gäste“, heißt es in einer Mitteilung. Erlaubt ist lediglich der Abverkauf oder die Lieferung. Geöffnet haben weiterhin:

– Banken
– Baumärkte
– Gartenmärkte
– Hörgeräteakustiker
– Kirchen (sowie Synagogen und Moscheen)
– Optiker
– Lebensmittelmärkte
– Tierbedarf
– Waschsalons
– Werkstätten

Zu den Maßnahmen hatte sich auch Ministerpräsident Tobias Hans geäußert: „Ich bin überzeugt, dass wir auch diese Situation meistern, wenn wir weiterhin zusammenhalten. Wir werden nicht zulassen, dass uns dieser Virus auseinanderdividiert und gewinnen wertvolle Zeit zur Versorgung von schwer kranken Personen.“

Was passiert bei Verstößen?

Das Saarland werde die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung kontrollieren, sagte Hans. Jeder, der sich außerhalb der eigenen vier Wände bewege, müsse nun glaubhaft belegen können, dass er für sich eine Ausnahme in Anspruch nehme.

Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Geldstrafen bis zu 25.000 Euro möglich. Nicht jeder Verstoß werde in dieser Höhe geahndet: „Aber das gibt einen Rahmen der zeigt, dass Verstöße durchaus mit empfindlichen Strafen geahndet werden“, so der Ministerpräsident.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung vom 20.03.2020
– Mitteilung des Gesundheitsamts, 20.03.2020
– Deutsche Presse-Agentur