Einen Tag nach Trierer Amokfahrt-Urteil: Verteidiger legt Revision ein

Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt:
Im neu aufgerollten Prozess gegen den Amokfahrer werden die Plädoyers erwartet. Archivfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Im neu aufgerollten Prozess gegen den Amokfahrer werden die Plädoyers erwartet. Archivfoto: picture alliance/dpa | Harald Tittel

Nach Amokfahrt-Urteil legt Verteidiger Revision ein

Nach dem Urteil (am gestrigen Dienstag) zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier heute auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Amokfahrer war wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Fünf Tote und mehrere Verletzte bei Tat

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur