Er fuhr drei Leute vor der Kufa um: Mann zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Autofahrer, der an Neujahr 2016 drei Menschen vor der Saarbrücker Diskothek Kufa angefahren und
Vor der Kufa verletzte der Franzose drei Männer. Archivfoto: Becker & Bredel.
Vor der Kufa verletzte der Franzose drei Männer. Archivfoto: Becker & Bredel.
Vor der Kufa verletzte der Franzose drei Männer. Archivfoto: Becker & Bredel.
Vor der Kufa verletzte der Franzose drei Männer. Archivfoto: Becker & Bredel.


Der Autofahrer, der an Neujahr 2016 drei Menschen vor der Saarbrücker Diskothek Kufa angefahren und verletzt hatte, ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Sie wurde vom Saarbrücker Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt. 

Türsteher ließen ihn nicht in Disko
Schon in den ersten Minuten der Verhandlung gestern gestand der 30-jährige Angeklagte aus dem grenznahen Behren-lès-Forbach in Lothringen die Tat. In dieser Nacht hatten die Türsteher den Angeklagten Zakaria B. nicht in den Tanz-Club hereingelassen, weil er betrunken war.

Er fuhr zuerst weg, doch nach ein paar Minuten überlegte er es sich anders. B. wendete und fuhr zurück Richtung Kufa. Auf der Höhe des Eingangs beschleunigte er auf rund 45 Kilometer pro Stunde und steuerte über die Gegenfahrbahn auf die hinter Pollern stehenden Türsteher zu, um sie zu erschrecken.

Noch bevor er die Metallpfosten erreichte, lenkte er in die Gegenrichtung und erfasste frontal einen Mann, der sich auf dem Radweg befand. Dieser wurde schwer verletzt. Der 30-Jährige musste rund einen Monat stationär im Krankenhaus behandelt werden und spürt heute noch die Schäden. Auch zwei weitere Männer wurden von dem Auto zur Seite geschleudert und erlitten durch den Unfall mehrfache Prellungen und Brüche.

[legacy_code]

Täterfestnahme nach Kufa-Crash Saarbrücken. In der Silvesternacht kam es gegen 03:39 Uhr zu einem folgenschweren…

Posted by DRK Saarland Pressestelle on Freitag, 1. Januar 2016

[/legacy_code]

Täter zeigt Reue
„Das Ziel meines Mandanten war es, die Türsteher zu erschrecken. Er hat nicht in Kauf genommen, dass Menschen dadurch verletzt werden. Er hat die Fußgänger nicht gesehen und bedauert zutiefst sein Fehlverhalten“, sagte der Verteidiger Günther Larsen in seinem Plädoyer. Auch Zakaria B. nutzte seine letzten Worte in der Verhandlung und entschuldigte sich erneut bei den Opfern.

Diese Reue und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, kamen dem Franzosen beim Urteil zugute. Zakaria B. wurde des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Verwendung von SZ-Material (Hélène Maillasson).