Keine Doppelbesteuerung mehr für Pendler aus Frankreich

Beim Bezug von Kurzarbeitergeld fällt für Pendler:innen aus Frankreich künftig eine doppelte Besteuerung weg. Das sind die Details dazu:
Beim Bezug von Kurzarbeitergeld fällt für Pendler:innen aus Frankreich künftig eine doppelte Besteuerung weg. Foto:
Beim Bezug von Kurzarbeitergeld fällt für Pendler:innen aus Frankreich künftig eine doppelte Besteuerung weg. Foto:

Keine Doppelbesteuerung mehr für Pendler aus Frankreich

Für Pendler:innen aus Frankreich fällt beim Bezug von Kurzarbeitergeld künftig eine doppelte Besteuerung weg. Im Bundestag sei jetzt der Weg freigemacht worden, um diese Benachteiligung zu beenden, teilte der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) am Freitag in Mainz mit. Gerade für die Grenzregion sei dies ein wichtiger Schritt.

Etwa 50.000 Personen unterwegs

Nach Angaben des Ministeriums pendeln knapp 50.000 Beschäftigte täglich aus dem benachbarten Frankreich zur Arbeit nach Deutschland. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie seien die Grenzgänger:innen auch vermehrt von Kurzarbeit betroffen. Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich wurden sie demnach bisher doppelt belastet.

Auch Saarland an Schreiben beteiligt

Gemeinsam mit dem Saarland und Baden-Württemberg habe Rheinland-Pfalz in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Problematik hingewiesen und auf die Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2021 verwiesen. Darin wurde festgestellt, dass im Falle einer steuerlichen Freistellung als Grenzgänger:innen keine Steuerpflicht in Deutschland besteht.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur