Keine Testpflicht mehr für Grenzgänger:innen plus Lockerungen an der Saar

Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland gibt es ab dem heutigen Donnerstag (13. Mai 2021) keine besondere Corona-Testpflicht mehr für Grenzgänger:innen. Zudem dürfen sich die Menschen in zwei Kreisen auf Lockerungen freuen

Keine Testpflicht mehr für Grenzgänger:innen

Zwischen dem Saarland und Moselle fällt ab heute im kleinen Grenzverkehr die besondere Corona-Testpflicht für Grenzgänger:innen weg. Das bedeutet: Es greift wieder die sogenannte 24-Stunden-Regelung, nach der Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit sind. Das teilte das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa in Saarbrücken mit.

Grund dafür ist, dass das Département Moselle seit dem 2. Mai kein Virusvariantengebiet mehr ist – und die Übergangsfrist von zehn Tagen nach der Neueinstufung ausgelaufen ist. Moselle gilt nun wie ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Seit 2. März hatte es verschärfte Einreiseregeln gegeben: Menschen aus Moselle hatten einen negativen Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte.

Das ist nun vorbei. Auch Frankreich nimmt Pendler:innen und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 Kilometern von der Testpflicht aus. Der grenzüberschreitende ÖPNV, der rund zwei Monate ausgesetzt war, war bereits am 3. Mai wieder aufgenommen worden.

Lockerungen in zwei Kreisen

Zudem sind seit dem heutigen Donnerstag in den ersten Kreisen im Saarland die Beschränkungen der Bundes-Notbremse wieder aufgehoben: Im Kreis Merzig-Wadern und im Kreis St. Wendel gilt nun wieder das Saarland-Modell. Alle Informationen dazu: „Ab heute wieder Saarland-Modell in St. Wendel und Merzig-Wadern„.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht