Lockerungen im Saarland: Diese Corona-Regeln gelten ab sofort

Im Saarland ist am Montag (8. März 2021) eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Regeln wurden leicht gelockert. Die Änderungen im Überblick:

Die saarländische Landesregierung hat auf Grundlage der Ministerpräsidentenkonferenz die Corona-Verordnung angepasst und dabei erste Öffnungsschritte beschlossen. Dies sei durch das rückläufige Infektionsgeschehen und die Schnelltests möglich, die nun vermehrt zur Verfügung stünden. Die Neuerungen traten am Montag (8. März 2021) in Kraft

Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich

Nach der neuen Verordnung dürfen sich bei privaten Zusammenkünften nun maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt treffen. Gehört der Besuchshaushalt zum familiären Bezugskreis, darf sogar ein weiterer Haushalt, der nicht zur Familie gehört, hinzukommen.

Dabei muss die Maximalzahl von fünf Menschen jedoch eingehalten werden. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel jedoch grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet, dass eine kleine Familie mit zwei kleinen Kindern etwa die Großeltern und einen guten Freund einladen darf. 

Bei Haushalten, die bereits aus vier Personen oder mehr bestehen, können mit bis zu zwei weiteren Personen zusammenkommen. Höchstens eine davon darf aus dem familienfremden Kreis stammen. Ausnahme sind auch hier Kinder, die jünger als 14 Jahre sind. 

Sport

Kontaktfreier Freizeitsport in Kleingruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten ist ab Montag erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Gruppen von bis zu 10 Personen Sport treiben, exklusive einer Aufsichtsperson. Allerdings gilt dies ausschließlich für den Außenbereich. Möglich sind demnach also Laufen, Leichtathletik, Radfahren, Tennis, Golfen, Reiten, oder auch Fußballtraining, sofern direkter Körperkontakt vermieden wird.

Fitnessstudios

Im Außenbereich von Fitnessstudios oder ähnlichen Anlagen dürfen Einzeltrainings nach Terminvergabe erfolgen. Dabei dürfen höchstens zwei Personen aus einem Haushalt Zutritt erhalten. Zudem müssen Hygienemaßnahmen eingehalten und Kundenbegegnungen vermieden werden.

Kultur 

Zoos, Galerien, Museen und Bibliotheken dürfen öffnen. Bei Gedenkstätten, Galerien und Museen ist dabei allerdings Terminbuchung und Kontaktverfolgung nötig. Kontaktfreie Kulturangebote im Außenbereich sind für bis zu zehn Kinder und 14 Jahren erlaubt. 

Körpernahe Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen sind unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen zugelassen. Das betrifft etwa Tattoo- und Piercingstudios sowie Nagelstudios. Wenn das Tragen einer Maske nicht möglich ist, wie beispielsweise bei Kosmetikstudios, muss ein tagesaktuellen negativer Corona-Schnelltest vorgelegt werden. 

Wettannahmestellen

Wettannahmestellen dürfen den Betrieb unter Einschränkungen wieder aufnehmen. Das Geschäft darf dabei nur über den Außenbereich wie etwa ein Verkaufsfenster abgewickelt werden. Die Innenbereiche müssen geschlossen bleiben. 

Schulen

In den saarländischen Schulen gelten je nach Schulform und Klassenstufe Wechselmodelle zwischen Präsenzunterricht und Homeschooling oder Präsenzunterricht unter erhöhten Hygieneauflagen. Während die Abschlussklassen und der Jahrgang vor dem Abschluss wieder am Unterricht vor Ort teilnehmen, gilt für niedrigere Stufen das Wechselmodell. Das Bildungsministerium trifft dabei noch genauere Regelungen

Künstlerische Schulen

In privaten und öffentlichen künstlerischen Schulen ist zusätzlich Einzelunterricht in Präsenz möglich. Das betrifft etwa Kunst-, Musik- oder Theaterschulen, die von der zuständigen Landesbehörde als allgemeine Bildungseinrichtungen anerkannt sind. Ausgenommen sind Unterricht für Gesang und Blasinstrumente, da dieser durch Aerosole eine hohe Infektionsgefahr darstellt. 

Einreisebeschränkungen

Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten gelten nach der neuen Verordnung weitere Beschränkungen. Wer aus einem Gebiet außerhalb Deutschlands einreist, indem Mutationen grassieren, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Anders als bei Einreisen aus anderen Risikogebieten kann diese nicht frühzeitig beendet werden. 

Ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden im Saarland aufhalten, um dringliche Angelegenheiten, wie etwa einen Arztbesuch zu erledigen. 

Einreise nach Frankreich

Wer nach Frankreich einreisen möchte, muss ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Ausnahmen sind Kinder bis elf Jahren, Berufspendler:innen und Lkw-Fahrer:innen. Auch Menschen, die nicht weiter als 30 Kilometer von der Grenze entfernt wohnen und sich weniger als 24 Stunden in Frankreich aufhalten, können ohne vorherigen Test einreisen.  

Weitere Informationen zu den Neuerungen und der gesamten Corona-Lage im Saarland findet ihr auf der Website der Landesregierung. 

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums