Malermeister lässt einen Häftling in Ottweiler frei: „Er wollte einfach eine kleine Auszeit“

Ein Malermeister aus dem Jugendknast fuhr im April 2015 mit einem Häftling Material kaufen. Unterwegs ließ er den jungen Mann frei: „Ich dachte, er wolle sich auf die Wiese setzen und ein paar Zigaretten rauchen“. Jetzt stand der Handwerker vor Gericht.
Symbolfoto. Bild: Uwe Zucchi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Symbolfoto. Bild: Uwe Zucchi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Symbolfoto. Bild: Uwe Zucchi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Symbolfoto. Bild: Uwe Zucchi/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

Der Angeklagte Malermeister hatte nach Feststellung des Gerichts und eigener Aussage im April 2015 vom Gefängnis in Ottweiler aus einen 20 Jahre alten Häftling als Helfer im Auto mitgenommen.

Er wollte in Saarbrücken Malerbedarf für die Renovierung eines Fitnessraumes im Knast einkaufen. Gegen 7.20 Uhr seien beide losgefahren. Etwa fünf Minuten später und fünf Kilometer von der Justizvollzugsanstalt entfernt habe er den 20-Jährigen bei Mainzweiler aus dem Auto gelassen.

„Ich dachte, er wolle sich auf die Wiese setzen und ein paar Zigaretten rauchen“, so der Angeklagte. Es sei in sonniger Morgen gewesen. Und es sei abgemacht worden, dass er den Häftling rund zweieinhalb Stunden später auf dem Rückweg wieder mit ins Gefängnis nimmt. Aber der junge Mann, der damals eine dreijährige Strafe wohl wegen Einbrüchen absaß, kam nicht zum Treffpunkt.

Der junge Mann setzte sich anschließend ab und wurde über ein Jahr später von Zielfahndern der Polizei in Südfrankreich entdeckt. Zwischenzeitlich sitzt der nun 22-Jährige in der Justizvollzugsanstalt für Erwachsene in Saarbrücken. Als Zeuge vor Gericht machte er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch.

Urteil

Das Landgericht Saarbrücken hat den 46 Jahre alten Handwerksmeister wegen Befreiung eines Strafgefangenen zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der vorläufig vom Dienst befreite Mitarbeiter des Jugendgefängnisses in Ottweiler 1500 Euro Geldauflage an einen Verein zahlen, der sich um entlassene Strafgefangene kümmert.

Zusätzlich zu diesem Strafurteil droht dem Mann in einem Disziplinarverfahren die Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst.