Mordanklage: 22-Jähriger soll bei Homburg Kumpel erdrosselt haben

Wegen Drogen und Geld soll ein 22-Jähriger aus Rheinland-Pfalz einen 20-Jährigen erdrosselt haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn jetzt angeklagt.
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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage wegen Mordes gegen einen 22-Jährigen aus Bechhofen/Rheinland-Pfalz erhoben. Er soll Mitte August 2016 in der Nähe einer Waldhütte in Homburg-Bruchhof einen 20-Jährigen erdrosselt haben.

Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor
Auf einer Geburtstagsparty in Kleinblittersdorf am 13. August 2016 soll das spätere Opfer mit einem größeren Geldbetrag geprahlt haben, an den es durch Drogengeschäfte gekommen sei. Schon zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte geplant haben, das Geld an sich zu nehmen. Als die beiden die Party verließen, verbrachten sie noch bis zur Mittagszeit einige Stunden miteinander. 

Dann soll ein Zeuge zu den beiden gestoßen sein. Der Angeschuldigte soll ihm mitgeteilt haben, dass er Amphetamin im Auto habe, woraufhin die drei zum Modellflugplatz in Bechhofen gefahren sein sollen. Das Opfer schlief dabei auf dem Beifahrersitz. Der Angeklagte und der Zeuge konsumierten die Drogen.

Bereits vorher soll der dem schlafenden Opfer Drogen und Geld abgenommen haben. Der Beschuldigte soll anschließend aus einer Waldhütte ein Seil genommen und das schlafende Opfer erdrosselt haben. Das Motiv soll laut Staatsanwaltschaft die Verdeckung des Diebstahls der Drogen und des Geldes gewesen sein.

Der Zeuge soll die Tat beobachtet haben und den Angeklagten noch angeschrien haben. Dieser ließ sich aber nicht von der Tat abbringen. Der Zeuge geriet daraufhin in Panik, auch mit der Tötung in Verbindung gebracht werden zu können, und soll vorgeschlagen haben, den Leichnam wegzubringen. Die beiden sollen anschließend in der Nähe von Breidenbach/Frankreich in einen Wald gefahren sein und die Leiche dort abgelegt haben.

Angeklagter mehrfach vorbestraft
Der Angeklagte befindet sich seit Mitte Juli dieses Jahres in Untersuchungshaft. Er ist schon wegen mehreren Gewaltdelikten vorbestraft und hat sich zur Tat bisher noch nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten. Er soll die Tat seiner damaligen Freundin gestanden haben.

Der 22-Jährige soll der rechten Szene zuzuordnen sein und dementsprechende Konzerte und Veranstaltungen besucht haben. Hinweise auf ein fremdenfeindliches Motiv gibt es allerdings nicht.