Nach tödlichem Unfall in Püttlingen: 19-Jähriger angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 19-Jährigen aus Püttlingen erhoben. Dem jungen Mann wird
Ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet sich am frühen Morgen des 18. Oktober 2016 auf der Verbindungsstrecke zwischen Püttlingen und Sprengen. Foto: BeckerBredel.
Ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet sich am frühen Morgen des 18. Oktober 2016 auf der Verbindungsstrecke zwischen Püttlingen und Sprengen. Foto: BeckerBredel.
Ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet sich am frühen Morgen des 18. Oktober 2016 auf der Verbindungsstrecke zwischen Püttlingen und Sprengen. Foto: BeckerBredel.
Ein tödlicher Verkehrsunfall ereignet sich am frühen Morgen des 18. Oktober 2016 auf der Verbindungsstrecke zwischen Püttlingen und Sprengen. Foto: BeckerBredel.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 19-Jährigen aus Püttlingen erhoben. Dem jungen Mann wird fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in zwei Fällen vorgeworfen.

Wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht, soll der 19-Jährige am 17.10.2016 gegen 17:30 Uhr in Alsting (Frankreich) einen PKW Audi 80 mit französischen Kennzeichen gekauft haben. Nachdem er mit dem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug an einer Tankstelle in Saarbrücken getankt hatte, setzte er die Fahrt in dem Auto fort, obwohl er zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein besaß.

Dann kommt es zum Unfall
Am frühen Morgen des 18.10.2016 zwischen 2:00 Uhr und 4:15 Uhr soll die erst 16-jährige Freundin des Angeklagten das Steuer übernommen haben. Auch sie war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Etwa 500 Meter hinter dem Ortsausgang Püttlingen soll sie aufgrund eines Fahrfehlers von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert sein. Die 16-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Nach der Kollision soll sich der Angeschuldigte vom Unfallort entfernt haben, ohne den Unfall zu melden.

Freund kann sich nicht mehr an Unfall erinnern
Der wegen Verkehrsdelikten bereits vorbestrafte 19-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft zugegeben, dass er vermutlich während des Unfalls auf dem Beifahrersitz gesessen habe, auch wenn er sich daran nicht mehr erinnern könne.

Ein verkehrstechnisches Gutachten sowie ein ärztliches Attest und die Vernehmung von Zeugen sollen den Sachverhalt weiter klären.