Neue Quarantäne-Regeln im Saarland: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nicht jeder, der in einem Corona-Risikogebiet war, muss im Saarland in Quarantäne. SOL.DE beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung.
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel
Kurze Trips nach Luxemburg sind wieder ohne Quarantäne möglich. Foto: BeckerBredel

Seit dem heutigen Samstag (18. Juli 2020) gelten im Saarland die neuen Quarantäne-Regelungen. SOL.DE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wer muss in Quarantäne?

Personen, die auf de Land-, See- oder Luftweg aus einem Risikogebiet ins Saarland einreisen, müssen unmittelbar nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne. Als Corona-Risikogebiet gelten zum aktuellen Zeitpunkt 130 Länder auf der Welt, darunter Luxemburg und die Türkei.

Muss ich auch in Quarantäne, wenn ich nur zum Tanken nach Luxemburg gefahren bin?

Nein, denn in den neuen Quarantäne-Regelungen sind Ausnahmen definiert. So muss zum Beispiel keiner in Quarantäne, der sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Welche Ausnahmen gibt es noch?

Wer nur durchs Saarland durchreist, muss nicht in Quarantäne. Ausgenommen sind auch Menschen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Berufspendler müssen ebenfalls nicht in Quarantäne. Wer einen triftigen Reisegrund nennen kann (zum Beispiel geteiltes Sorgerecht, Besuch eines Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Ausbildungs- und Studienzwecke), ist von der Quarantäne auch ausgenommen.

Ich muss in Quarantäne. Was soll ich jetzt tun?

Menschen in Quarantäne dürfen 14 Tage lang keinen Besuch von Menschen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Außerdem muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden.

Wer überprüft das und welche Strafen drohen?

Für den Vollzug der Quarantäne-Regelungen sind die Ortspolizeibehörden zuständig. Grenzkontrollen soll es keine geben. Wer sich nicht an die Regeln hält, der handelt ordnungswidrig und dem droht ein Bußgeld.

Verwendete Quellen:
Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus