Prozess in Saarbrücken: Hatte der Friseur Hassan A. Terrorpläne?

Der 38-jährige Syrer muss sich wegen Mordversuchs vor dem Schwurgericht verantworten.
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Seit dem Jahreswechsel sitzt Hassan A., ein Friseur aus Damaskus, in der Justizvollzugsanstalt auf der Saarbrücker Lerchesflur ein. Spezialeinsatzkräfte der Polizei hatten den 38-Jährigen in einer Blitzaktion in seinem Appartement in der Burbacher Bergstraße überwältigt. Der Verdacht: Der Mann, der im Dezember 2014 nach Deutschland kam und als anerkannter Flüchtling im August 2016 von Frankenberg (Eder) ins Saarland wechselte, soll mehrere Sprengstoffanschläge geplant haben. Für die Fahnder war damals Gefahr im Verzug, denn in Kurznachrichten, die unter anderem vom Handy des Syrers verschickt wurden, war von einem Anschlag in der Silvesternacht zu lesen.

Das Saarbrücker Schwurgericht wird diesen spektakulären Fall ab Freitag verhandeln. Bislang sind sechs Prozesstage bis Mitte Juli geplant. Von dem ursprünglichen Tatvorwurf der Terrorismusfinanzierung ist keine Rede mehr. Die Anklage gegen Hassan A. lautet auf versuchten Mord. Konkret soll er sich bereiterklärt haben, einen Mord zu begehen. Im Fall einer Verurteilung erwartet ihn eine lange Haftstrafe.

Hassan A. hat nach dem Stand der Ermittlungen im Dezember 2016 einem Bekannten, mit dem er per Internet in Kontakt kam und von dem er glaubte, dass dieser zum IS (Islamischer Staat) gehöre, angeboten, gegen Kostenerstattung Terroranschläge zu verüben. Acht als Polizeiautos getarnte Fahrzeuge, so sein angebliches Angebot, wollte er mit Gleichgesinnten in München, Dortmund, Essen, Berlin und Stuttgart sowie in Frankreich, den Niederlanden und in Belgien mit Sprengstoff beladen und in Menschenmengen zur Explosion bringen. 180 000 Euro soll der Syrer dafür über einen mutmaßlichen Mittelsmann vom IS zur Finanzierung verlangt haben.

Zur Geldübergabe kam es aber nicht. Der mutmaßliche Kontaktmann war tatsächlich ein erklärter Gegner des IS. Er informierte die deutschen Sicherheitsbehörden. Sein Name soll jetzt auch auf der Zeugenliste für den Prozess stehen.

Der angeklagte Syrer, der von dem Saarbrücker Rechtsanwalt Marius Müller verteidigt wird, hat in seinen Vernehmungen angegeben, er sei in Geldnot gewesen und habe nur den IS um die 180 000 Euro prellen wollen. Das Geld habe er benötigt, um seinem kranken Vater zu helfen. Staatsanwaltschaft und Oberlandesgericht, das Haftbeschwerden verwarf, werteten dies als Schutzbehauptung.

Mit Verwendung von SZ-Material (M. Jungmann/red).