Übermäßige Streiche und Vandalismus an Halloween: Landeskriminalamt warnt
Zu Halloween warnt das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz vor übermäßigen Streichen und Vandalismus. Das Verunstalten von Gebäuden oder Autos seien keine harmlosen Scherze, sondern Sachbeschädigungen, teilte die Polizeibehörde am Montag mit.
Harte Strafen für Täter:innen
Als strafrechtlichen Konsequenzen drohten Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren. Noch härter bestraft werden können laut LKA diejenigen, die öffentliches Eigentum wie etwa Parkbänke oder Busse und Bahnen beschädigten.
Das LKA warnte auch jene, die bei Halloween-Streichen „nur“ dabei sind und zuschauen. Dies gelte als gemeinschaftliche Sachbeschädigung und ziehe mindestens Geldstrafen und Schadensersatzforderungen nach sich. Außerdem sollten Eltern im Auge behalten, dass sie im Falle von Streichen ihrer Kinder haften können – etwa wegen mangelnder Aufsicht.
Was ist in Ordnung und was nicht?
Vor der Halloween-Nacht von Dienstag §1.10.2023) auf Mittwoch (01.11.2023) ist es nach Angaben des LKA ratsam, mit den Kindern zu klären, welche Streiche noch „Süßes“ bringen und welche nicht. Zudem sollten sie ihren Nachwuchs ermutigen, sich nicht von Gruppendynamiken zu Straftaten verleiten zu lassen. Wenn möglich, sollten Eltern ihre Kinder auf ihren Halloween-Abenteuern begleiten, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Verwendete Quelle:
– Deutsche Presse-Agentur