Silvesterfeuerwerk in Trier: Was erlaubt ist und was nicht

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Traditionell wird der Jahreswechsel mit tosendem Feuerwerk gefeiert. Doch nicht alle Böller, Raketen und Co. sind sicher - und ebenso nicht überall erlaubt.
An Silvester dürfen wieder Böller und Raketen gezündet werden. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
An Silvester dürfen wieder Böller und Raketen gezündet werden. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

LKA Rheinland-Pfalz: Achtet auf zugelassenes Feuerwerk

Pünktlich zu Silvester warnt das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz vor bestimmtem Feuerwerk. In Deutschland müssen die Feuerwerkskörper geprüft sein, bevor sie auf den Markt kommen und verwendet werden dürfen. Wer Feuerwerk im angrenzenden Ausland kauft, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Oft sind bestimmte Böller, Raketen und Co. in Deutschland verboten.

Feuerwerk muss geprüft sein – CE-Zeichen und Registernummer beachten

Das LKA erklärt, mit welchem Feuerwerk man auf der sicheren Seite ist. Zunächst sollte man Raketen, Böller und Co. ausschließlich in regulären Geschäften kaufen. Wer im Internet kauft, sollte dies nur über seriöse, geprüfte Onlineshops tun. Beim Kauf sollte man auf das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (beispielsweise CE0589) sowie die Registriernummer (zum Beispiel: 0589-F2-4567) zu achten. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt oder aufgedruckt sein.

Ab wann werden Raketen und Böller in der Region verkauft?

Zu kaufen gibt es Silvesterfeuerwerk in Geschäften lediglich an den letzten drei Tagen des Jahres. In diesem Jahr startet der Verkauf am Donnerstag (28. Dezember 2023), da Silvester auf den Sonntag fällt. Für Privatpersonen sind laut LKA in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 zulässig. Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), etwa Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, dürfen auch von Personen unter zwölf Jahren abgebrannt werden. Erhältlich sind sie diese ganze Jahr über.

Wann darf das Feuerwerk gezündet werden?

Raketen und Co. dürfen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden.

Wo gilt Böllerverbot in Trier?

Verboten ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

In Trier wird ein Böllerverbot für den Bereich Hauptmarkt verhängt. Diese Allgemeinverfügung begründet die Stadt damit, dass es 2019 eine ganze Reihe von Rettungsdiensteinsätzen an Silvester auf dem zentralen Platz in der Innenstadt gab, die durch übermäßigen Alkoholkonsum und durch Feuerwerkskörper verursacht worden waren. Mehrere Personen wurden damals verletzt. Deshalb bestehe die Sorge, dass es dort wieder ähnliche Verhältnisse gibt. Dies soll mit der Allgemeinverfügung verhindert werden.

Wie entsorge ich Feuerwerk richtig?

Wenn Feuerwerkskörper nicht explodiert sind, sollten diese niemals erneut gezündet werden. Das LKA warnt eindringlich vor möglichen schweren Verletzungen. Der Rat der Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts: „Halten Sie Abstand zu nicht richtig gezündetem Feuerwerk.“

Feuerwerksreste sollten erst weggeräumt werden, wenn diese richtig abgekühlt sind. Diese können über den regulären Hausmüll entsorgt werden. Für nicht explodiertes und CE-gekennzeichnetes Feuerwerk wird die Entsorgung über einen Recycling- oder Wertstoffhof mit Behandlung für gefährlichen Abfall empfohlen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung LKA
– eigener Bericht
– Pressemitteilung Stadt Trier