Zum Neujahr in die JVA: Autofahrer (43) hätte „kaum mehr falsch machen können“
Verkehrskontrolle in Zweibrücken: Mehrere Strafanzeigen gegen Autofahrer
Am Neujahrstag 2024 hatte die Polizei in Zweibrücken einen Autofahrer (43) einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dazu hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag (2. Januar 2024): „Viel mehr als ein 43-jähriger auswärtiger Pkw-Fahrer […] hätte man im Straßenverkehr kaum falsch machen können“. Den Beamt:innen zufolge konnte der Mann zunächst keinen Führerschein vorweisen. Eine Computerüberprüfung führte zutage, dass er auch gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Folge: „Strafanzeige Nr. 1.“
Die Überprüfung des Fahrzeugs ergab laut Mitteilung, dass der Pkw nicht zugelassen war und die Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehören. „Strafanzeige Nr. 2 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung“, so die Zweibrücker Inspektion. Zudem stellte sich heraus, dass die Kennzeichen von der Polizeiinspektion Waldfischbach zur Sicherstellung ausgeschrieben waren. „Die Kennzeichen waren bereits dreimal in Rheinland-Pfalz und im Saarland bei Geschwindigkeitsverstößen ‚geblitzt‘ worden“, hieß es. Unklar sei noch, wie sie in den Besitz des 43-Jährigen gelangt sind.
Darüber hinaus stellten die Beamt:innen bei der Kontrolle des Mannes deutliche Hinweise auf Drogenkonsum fest, so die weiteren Angaben der Polizei Zweibrücken. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf die Stoffgruppen Amphetamin und Metamphetamin sowie THC. Dem 43-Jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Die nächste Rechtsfolge für den führerscheinlosen Autofahrer: ein Bußgeldverfahren (in Höhe von 500 Euro) wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt unter Betäubungsmitteleinfluss.
Mann von Staatsanwaltschaft Saarbrücken gesucht
Auch stellten die Polizeikräfte bei der Überprüfung fest, dass gegen den Mann zu dem Zeitpunkt ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über 140 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bestand. Zuvor hatte er nach Angaben der Polizei eine verhängte Geldstrafe (infolge einer früheren Trunkenheitsfahrt) von 2.800 Euro nicht bezahlt. Der Haftbefehl war verhängt worden, da der 43-Jährige vor der Kontrolle in Zweibrücken unbekannten Aufenthaltes war.
43-Jähriger in JVA verbracht
Wie die Zweibrücker Inspektion ebenso mitteilte, gab es für den Mann „einen schlechten Start ins neue Jahr“. Nicht nur habe er „fast alle Verkehrsvorschriften ignoriert“. Da er „mangels verfügbarer Barmittel“ die verhängte Geldstrafe für die frühere Trunkenheitsfahrt nicht zahlen konnte, wurde der Haftbefehl umgesetzt. Kräfte der Polizei brachten den Gesuchten schließlich in die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Polizeiinspektion Zweibrücken, 02.01.2024