Städte- und Gemeindetag im Saarland fordert Ende der Testpflicht im Einzelhandel

Zum Einkaufen in Geschäften, die nicht den täglichen Bedarf decken, muss im Saarland derzeit ein negativer Corona-Schnelltest nachgewiesen werden. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) sieht darin eine Ungleichbehandlung sowie Schwächung des Einzelhandels und fordert die Aufhebung der Testpflicht.

Der SSGT fordert, dass der gesamte Einzelhandel im Saarland Kund:innen empfangen darf, ohne dass ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden muss. Die Testpflicht sorge für niedrige Umsätze und sei zudem nicht länger zwingend notwendig.

Sinkende Inzidenzen ließen testlose Öffnung zu

Inzwischen liegen in allen saarländischen Landkreisen die Inzidenzen deutlich unter 100. Dies rechtfertige laut dem SSGT-Präsidenten und Tholeyer Bürgermeister Herrmann Josef Schmidt sowie seinem Stellvertreter und Oberbürgermeister von Neunkirchen, Jörg Aumann, einen weiteren Schritt in Richtung Normalität.

Kund:innen weichen auf Nachbarregionen aus

Die Begründung: In Rheinland-Pfalz und Luxemburg ist für den Einkauf kein negativer Test nötig. Viele Kund:innen weichen daher auf die Nachbarregionen aus. „Diese als willkürlich empfundenen Unterschiede fördern nur den Einkauftourismus„, so Schmidt und Aumann. Und dieser berge auch die Gefahr neuer Infektionsketten. „Damit erweisen wir der Pandemiebekämpfung einen Bärendienst:“

Testpflicht schwäche Einzelhandel und Gastronomie

Darüber hinaus schwäche die Testpflicht den saarländischen Einzelhandel und auch die Außengastronomie. In den vergangenen Tagen seien zunehmend Hilferufe aus Geschäften im Saarland beim SSGT eingegangen. Die Umsätze seien alarmierend gering. „Es besteht die akute Gefahr, dass insbesondere kleinere Betriebe aufgrund der Krise dauerhaft schließen müssen“, so die SSGT-Vorsitzenden. Die Lebendigkeit der Ortskerne und Innenstädte sei in Gefahr.

Lockerungen unter Hygienemaßnahmen möglich

Sowohl Handel als auch Gastronomie hätten ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. Hygiene- und Abstandsregeln seien längst bei Betreiber:innen und Kund:innen verinnerlicht. In Geschäften, die zur Sicherstellung der Versorgung dienen, etwa Supermärkten, gilt zudem nach aktueller Verordnung keine Testpflicht. Da hier eine höhere Zahl von Kontakten zustande komme als in kleinen Einzelhandelsgeschäften, beweise dies, dass unter Einhaltung der AHA-Regeln eine Öffnung auch ohne negatives Testergebnis möglich ist.

Testpflicht in Handel und Außengastronomie nicht nötig

Die Landesregierung solle nach Auffassung des SSGT daher eine generelle Öffnung des Einzelhandels ohne Testpflicht anpeilen. So könne weiteres Abwandern von Kund:innen verhindert werden. Schnelltests seien zwar ein wichtiges Instrument des Saarland-Modells, insbesondere bei Kulturveranstaltungen oder Hallensport, wo viele Leute über längere Zeit in einem Raum zusammen sind. Für Handel und Außengastronomie sei die Pflicht derzeit aber nicht notwendig.

„Jetzt entwickeln sich die Kennziffern nachhaltig in die richtige Richtung. Da ist es nur logisch, behutsame Lockerungsschritte folgen zu lassen. Die Bevölkerung hat sich dies durch Disziplin erarbeitet“, so Schmidt und Aumann.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, 28.05.2021