Tankstellen-Mord von Idar-Oberstein: Urteil steht jetzt fest

Die Tat an einer Tankstelle in Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nach einem Maskenstreit erschoss dort ein Kunde einen jungen Tankstellen-Mitarbeiter. Nun muss der Täter dafür sehr lange ins Gefängnis.
Der Angeklagte muss eine Haftstrafe antreten. Foto: picture alliance/dpa Pool | Sebastian Gollnow
Der Angeklagte muss eine Haftstrafe antreten. Foto: picture alliance/dpa Pool | Sebastian Gollnow

Lebenslange Haft wegen Mordes nach Maskenstreit

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am heutigen Dienstagmorgen (13. September 2022) die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Den Tatvorwurf des Mordes hatte die Verteidigung zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Angeklagter hatte gestanden

Bei der sechsmonatigen Verhandlung hatte die Frage nach der Täterschaft keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat.

Auch illegaler Waffenbesitz

Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur