Weihnachtsamnestie im Saarland: Sechs Häftlinge vorzeitig auf freiem Fuß
Vier der auf freien Fuß gesetzten Männer waren nach Angaben des Justizministeriums in den Haftanstalten in Saarbrücken, Ottweiler, Frankfurt und Bruchsal inhaftiert. Zudem profitierten zwei in Zweibrücken einsitzende Frauen von einem Gnadenerlass der Saar-Justiz aus Anlass des Weihnachtsfestes.
Diese Gefangenen wurden im Rahmen der jährlichen Weihnachtsamnestie zwischen zwei und fünf Wochen ihrer Resthaftzeit erlassen. Ihr reguläres Strafende hätte zwischen dem 18. November 2017 und 7. Januar 2018 gelegen.
Neue Richtlinien
Die Richtlinien für die so genannten Gnadenerweise zu Weihnachten wurden erst im September dieses Jahres verschärft. Justizsprecherin Sirin Özfirat bestätigte auf Anfrage der SZ, dass jetzt Gefangene, die wegen Drogenhandels, grober Gewaltdelikte und anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurden, von der Amnestie ausgenommen sind.
Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) erklärte dazu: „Wir denken an Weihnachten in erster Linie an die Opfer von Gewalttaten. Daher schließt der neue Amnestie-Erlass grundsätzlich solche Täter von der Amnestie aus, wenn keine besonderen positiven Umstände, beispielsweise durch einen Täter-Opfer-Ausgleich, vorliegen.“
Ausnahmen davon dürfen nur dann gemacht werden, wenn positive Prognosen für ein straffreies Leben und besondere persönliche Umstände vorliegen.
Die Anträge
Insgesamt wurden von 33 Gefangenen über die jeweiligen Haftanstalten Anträge auf vorzeitige Entlassung im Rahmen der Weihnachtsamnestie an die Generalstaatsanwaltschaft in Saarbrücken eingereicht. Diese lehnte insgesamt 27 Anträge ab.
Der neue Erlass zur Weihnachtsamnestie führte offenbar dazu, dass jetzt mit nur sechs Häftlingen deutlich weniger Gefangene als in den Vorjahren vorzeitig in Freiheit kamen.
Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).