Zweibrücken: 18-Jähriger liefert sich wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei

In der vergangenen Nacht von Sonntag auf Montag (29. April 2019) lieferte sich ein 18-Jähriger in Zweibrücken eine rasante Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Dem jungen Autofahrer drohen nun mehrere Strafverfahren.

Wilde Verfolgungsfahrt in Zweibrücken

In der vergangenen Nacht lieferte sich ein 18-Jähriger in Zweibrücken eine wilde Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Los ging das Geschehen an der Kreuzung Saarlandstraße/Landauer Straße. Dort wartete der 18-jährige Fahrer in seinem Opel-Adam an einer roten Ampel. In seinem Fahrzeug befand sich eine 17-jährige Beifahrerin. Direkt hinter dem Auto des jungen Mannes stand ein Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Zweibrücken. Als die Ampelanlage „auf grün“ schaltete, beschleunigte der Opel sehr stark und fuhr dabei auf die Gegenfahrbahn.

Die Beamten im dahinter befindlichen Streifenwagen schalteten sofort das Blaulicht ein und gaben mittels Dachsignalgeber „Stopp, Polizei“ dem Fahrer deutliche Anhaltezeichen, die dieser jedoch ignorierte und stattdessen sein Fahrzeug auf bis zu 120 km/h innerorts beschleunigte. Nun begann eine wilde Verfolgungsfahrt zwischen dem 18-Jährigen und der Polizei.

Flüchtender überfährt rote Ampel

Über die L 471 flüchtete der Opel-Fahrer in Richtung Contwig und verringerte auch an der Rotlicht zeigenden Lichtsignalanlage an der Dorndorf-Kreuzung nicht seine Geschwindigkeit, sondern fuhr ungebremst über die rote Ampel. Er gefährdete damit Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer.

Erst hinter der Ampel gelang es den Beamten den Opel-Adam zu überholen und ihn durch Ausbremsen zum Anhalten zu zwingen.

Verfolgungsfahrt als Imponiergehabe?

Warum der junge Fahrer sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei lieferte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich bei dem 18-Jährigen keinerlei Hinweise auf eine Alkohol- oder Drogenbeeinflussung. Er konnte auch einen gültigen Führerschein vorzeigen.

Die Durchsuchung seines Wagens verlief ebenfalls ohne besondere Vorkommnisse. Zum Grund seines Fahrverhaltens befragt, gab er an, lediglich „ein bisschen schnell fahren“ zu wollen. Ob er damit seiner 17-jährigen Beifahrerin imponieren wollte oder schlichtweg „einen Aussetzer hatte“ bleibt ungeklärt.

Strafverfahren gegen jungen Fahrer

Die Beamten leiteten gegen den 18-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein. Dem jungen Mann droht nun in strafrechtlicher und führerscheinrechtlicher Hinsicht Ungemach. Zudem unterrichtete die Polizei die Eltern der jugendlichen Beifahrerin aus gefahrenabwehrenden Gründen über den Fahrstil ihres Bekannten.

Verwendete Quellen:
• Bericht der Polizei Zweibrücken