Zweibrücken: Freundin vor Zug gestoßen – Urteil rechtskräftig

Eine 19-jährige Zweibrückerin muss zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Sie soll eine Gleichaltrige im Zweibrücker Bahnhof zweimal in ein Gleisbett gestoßen haben.

Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil im Prozess gegen die 19-Jährige, die im April eine Gleichaltrige im Zweibrücker Bahnhof zweimal in ein Gleisbett gestoßen hatte, ist rechtskräftig. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Zweibrücken am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Vor der Tat noch gemeinsam gefeiert

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung war die junge Frau in der vergangenen Woche zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Nur mit Hilfe einer Zeugin hatte sich das Opfer beim zweiten Mal aus dem Gleisbett retten können, als sich ein Zug näherte. Vor der Tat hatten die beiden Freundinnen noch gemeinsam gefeiert und getrunken und sich dann per Handy gegenseitig beleidigt.

Richter appellierte an Verurteilte

Das Gericht war in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft gefolgt, die eine Schwere der Schuld gesehen und eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt hatte. Der Verteidiger hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Der Vorsitzende Richter Michael Schubert appellierte an die Verurteilte, das Urteil nicht nur als Strafe zu sehen, sondern auch als Chance, in der Haft einen Hauptschulabschluss nachholen zu können.