Zweibrücken: Revision im Prozess um illegales Autorennen verworfen

Das Urteil gegen einen 32-Jährigen wegen eines illegalen Autorennens ist rechtskräftig. Der Mann hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zunächst Revision eingelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Revision eines wegen eines illegalen Autorennens verurteilten Mannes als unbegründet verworfen. Damit ist die vom Landgericht im vergangenen August verhängte Bewährungsstrafe von sieben Monaten rechtskräftig. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, begründete das OLG am Dienstag in Zweibrücken die Entscheidung.

Sieben Menschen verletzt

Der 32-Jährige hatte sich im Mai 2018 auf der Autobahn 8 bei Contwig gemeinsam mit einem Heranwachsenden ein Autorennen geliefert und dabei einen erheblichen Sach- und Personenschaden verursacht. Weil die beiden Männer zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren, waren sie vor einem Stauende zunächst miteinander und dann mit vier weiteren Autos zusammengestoßen. Dabei wurden sieben Menschen verletzt, einige von ihnen schwer.

Bewährungsstrafe plus viermonatige Führerscheinsperre

Neben der Bewährungsstrafe erhält der 32-Jährige eine viermonatige Führerscheinsperre. Der jüngere Mann war nach Jugendstrafrecht zu 2.500 Euro und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Damit konnte er in dem Verfahren keine Revision mehr einlegen. In einem ersten Prozess waren beide Männer im April 2019 zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt worden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur