Ab August: Anstieg Wasserpreis, Update für Arbeitsverträge und Ende der Entlastungen

Zum Monatswechsel stehen wieder einige Änderungen an: unter anderem steigen in Trier die Wasserpreise und Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket sowie Tankrabatt enden. Wir haben eine Übersicht für August erstellt:
Die Preise von DAZN werden angehoben, Trinkwasser in Trier wird teurer und der Tankrabatt endet zum 31. August 2022. Symbolbilder: Unsplash/ obayda PH/ Jacek Dylag/ Precious Madubuike
Die Preise von DAZN werden angehoben, Trinkwasser in Trier wird teurer und der Tankrabatt endet zum 31. August 2022. Symbolbilder: Unsplash/ obayda PH/ Jacek Dylag/ Precious Madubuike

9-Euro-Ticket läuft aus

Die günstigen Monatskarten sind nur noch bis 31. August gütig. Für 9 Euro können bundesweit Busse und Bahnen genutzt werden. Seit Einführung des Angebots zum 01. Juni 2022 erhielt das Ticket großen Zuspruch, wie es nach dem August weitergehen wird, ist aber noch unklar. Forderungen nach bundesweit gültigen günstigen Tickets werden laut, darunter ein sogenanntes 69-Euro-Ticket. Zuletzt plädierten die Verkehrsbetriebe dafür, die 9-Euro-Tickets um zwei weitere Monate zu verlängern.

Tankrabatt endet

Neben dem 9-Euro-Ticket endet eine zweite Maßnahme aus dem Energieentlastungspaket der Bundesregierung. Der sogenannte Tankrabatt läuft Ende August aus. Autofahrerinnen und -fahrer sollten demnach Ende des Monats die Chance nutzen und den Tank voll machen. Für drei Monate wurde die Steuer auf Kraftstoffe gesenkt: bei Benzin um 29,55 Cent je Liter und bei Diesel um 14,04 Cent. Wie sich die Preise an den Zapfsäulen ab September verhalten, ist noch unklar.

Trier erhöht Trinkwasserpreise

Nach neun Jahren Preisstabilität erhöhen die Stadtwerke Trier (SWT) die Trinkwasserpreise zum 01. August 2022. Grund dafür sei nicht etwa Wasserknappheit oder die aktuell hohen Energiepreise, sondern die gestiegenen Kosten für Material und Dienstleistungen. Mehr dazu: Trinkwasserpreise in Trier steigen zum Monatswechsel.

Arbeitsverträge müssen mehr Infos enthalten

Ab 01. August müssen Arbeitsverträge angepasst werden, weil ein neues Nachweisgesetz in Kraft tritt. Konkret bedeutet das: In den Arbeitsverträgen müssen mehr Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen.

Unter anderem muss die Dauer der Probezeit, Hinweise zum Verfahren bei Kündigung und die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung festgehalten werden. Darüber hinaus, wie hoch die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sind. Außerdem müssen künftig die vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei Schichtarbeit das Schichtsystem, -rhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen enthalten sein.

Preisverdopplung bei DAZN

Kundinnen und Kunden von DAZN müssen ab August tiefer in die Tasche greifen. Der Internet-Sportsender erhöht seine Preise auch für Bestandskund:innen deutlich. Ab August 2022 verdoppeln sich die Kosten für ein Monatsabonnement. Sie steigen von 14,99 auf 29,99 Euro. Der günstigste Vertrag für ein Jahr kostet 274,99 statt 149,99 Euro, das gilt aber nur noch bis Ende Juli. Die billigste Möglichkeit eines DAZN-Abonnements ist danach 24,99 Euro monatlich bei Vertragsbindung für ein Jahr.

Mehr Geld für Studierende und Auszubildende

Gute Nachricht für Studierende und Auszubildende: der Bafög-Satz wird erhöht. Außerdem soll Bafög mit der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes „digitaler, flexibler und moderner“ werden, schreibt das Bundesbildungsministerium.

Die Änderungen im Überblick:

  • Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro.
  • Die Altersgrenze wird angehoben: künftig profitieren Menschen auch dann noch von einer Förderung, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben.
  • Die Freibeträge vom Elterneinkommen werden um 20,75 Prozent angehoben.
  • Beim Online-Antrag „BAföG-Digital“ reicht künftig die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.

Zusatzstoff für weiße Lebensmittel verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 08. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

Bisherige Änderungen in diesem Jahr: