Achterbahn im Klotti-Park darf wieder fahren: Das hat sich geändert

Im Klotti-Park rollt die Achterbahn zum Saisonstart am 01. April wieder. Seit August stand die "heiße Fahrt" still, nachdem eine Frau (57) aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen.
Die Achterbahn wurde nach dem tragischen Unfall nachgerüstet und fährt wieder. Symbolbild/ Foto: Sarion, WuFP-Klotten-HeisseFahrt, CC BY-SA 4.0
Die Achterbahn wurde nach dem tragischen Unfall nachgerüstet und fährt wieder. Symbolbild/ Foto: Sarion, WuFP-Klotten-HeisseFahrt, CC BY-SA 4.0

Achterbahn im Klotti-Park geht wieder in Betrieb

Im Wild- und Freizeitpark Klotten an der Mosel geht die 550 Meter lange Achterbahn zum Saisonstart am Samstag (1. April) wieder in Betrieb. Die frohe Botschaft teilt der Freizeitpark auf seiner Webseite mit: „Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass wir unsere Achterbahn ‚Die heiße Fahrt‘ passend zum Saisonstart 2023 wieder in Betrieb nehmen dürfen.“

Achterbahn stand nach Todesfall still

Anfang August kam es im Klotti-Park während einer Achterbahnfahrt zu einem tödlichen Unglück. Eine 57-jährige Frau aus St. Wendel stürzte am 06. August 2022 während der Fahrt aus der Achterbahn. Die Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg, die Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen.

Die Kriminalpolizei hatte diese zwar nach ihren Untersuchungen vor Ort freigegeben, allerdings hatte der Kreis Cochem-Zell den Betrieb untersagt. Einem TÜV-Gutachten zufolge war die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks sicherheitstechnisch in Ordnung.

Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz läuft nach dem tödlichen Unfall noch ein Todesermittlungsverfahren. Das Sachverständigengutachten liege noch nicht vor, teilte der Sprecher mit.

Was hat sich im Park geändert?

Um einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, hatte die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH die Nachrüstung empfohlen – die der Kreis dann anordnete. Mit dem neuen elektronischen Rückhaltesystem kann die Achterbahn erst dann losfahren kann, wenn die Bügel der Fahrgäste eingerastet sind. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell grünes Licht für den Neustart der Bahn gegeben. Die Achterbahn wurde während der Winterpause mit dem elektronischen Rückhaltesystem nachgerüstet – und von einer Prüfstelle positiv abgenommen.

Zuvor war es nach früheren Angaben der Kreisverwaltung so, dass die Bügel von Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitenden kontrolliert wurden.

Wer darf mit der Achterbahn fahren?

Durch die Optimierung des Fahrgastrückhaltesystems haben sich nach Angaben des Freizeitparks neue Alters- und Größenangaben ergeben. Ab sofort dürfen Personen ab einer Mindestgröße von 1,20 Meter mit der Achterbahn fahren. Kinder zwischen vier und sechs Jahre dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person (auf dem Nachbarsitz) fahren.

Zur Info: Vorerst keine Flugvorführungen

Derzeit sind im Freizeitpark keine Flugvorführungen möglich. Der Grund dafür ist ein im Landkreis Cochem-Zell (Kaisersesch) aufgetretener Fall von Geflügelpest. Der Park befindet sich in einer sogenannten Überwachungszone, heißt es weiter. Daher können vorerst keine Flugvorführungen angeboten werden. Laut Mitteilung bleibt die Falknerei vorerst bis einschließlich 20. April 2023 geschlossen. Danach seien wohl wieder Flugvorführungen möglich – so der aktuelle Stand.

Eigene Berichte, Deutsche Presse-Agentur