Amok-Prozess in Trier geht zu Ende: Urteil am Mittag erwartet

Fast genau ein Jahr ist es her, dass am Trierer Landgericht der Prozess um die Amokfahrt von Dezember 2020 begann, die das Leben von fünf Menschen forderte. Am heutigen Mittag, 16.08.2022, wird das Urteil verkündet.
Im August 2021 begann der Prozess vor dem Trierer Landgericht. Foto: newstr
Im August 2021 begann der Prozess vor dem Trierer Landgericht. Foto: newstr

Im „Innenstadtverfahren“ wird heute gegen 13 Uhr das Urteil für den 52-jährigen Angeklagten erwartet. Dem Mann wird vorgeworfen, im Dezember 2020 mit seinem Wagen durch die Trierer Innenstadt gerast zu sein. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem angeklagten 52-Jährigen aus Trier Mord in fünf Fällen sowie in 18 weiteren Fällen versuchten Mord vor.

Verteidigung fordert Haft bis zu 15 Jahre

Die Verteidigung sprachen sich gegen eine lebenslange Haft aus und forderte eine Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren, das berichtet unter anderem der Südwestrundfunk (SWR). Zudem solle der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Mit dieser Forderung sich sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft einig. Eine besondere Schwere der Schuld werde von den Verteidigern ausgeschlossen.

Staatsanwaltschaft plädierte für lebenslange Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten und die besondere Schwere der Schuld gefordert. Diese sei laut Verteidigung nicht gegeben, weil der mutmaßliche Amokfahrer unter Wahnvorstellungen leide und demnach nur vermindert schuldfähig sei. Dabei stützte sich die Verteidigung auf das Gutachten eines Sachverständigen. Das Gutachten wurde Ende Juni vorgetragen und der Sachverständige erklärte, dass der Angeklagte unter Wahnvorstellungen sowie einer paranoiden Schizophrenie leide.

Auch wenn das Gericht im heutige Urteil nicht die Schwere der Schuld anerkennen sollte, bedeutet das nicht, dass der Angeklagte (52) nach 15 Jahren auf freien Fuß wäre. Ihm werde ein Gutachter eine „günstige Sozialprognose“ stellen müssen, um die forensische Klinik zu verlassen, so der SWR.

Besondere Schwere der Schuld

In der Regel endet eine lebenslange Freiheitsstraße nach 15 Jahren. Wenn das Gericht die Schwere der Schuld anerkennt, wird die Haftstrafe verlängert.

Angeklagter sprach nur sechs Worte

Zu Beginn des Prozesses wartete man gespannt darauf, ob der Angeklagte sich äußern werde. Dazu kam es aber nicht. Der Beschuldigte saß hinter seiner sicheren Verglasung, notierte sich fleißig Notizen, während Zeug:innen ihre Aussagen machten. Erst im Juni erklang die Stimme des 52-Jährigen im Gerichtssaal. Er unterbrach die Aussage der Gefängnispsychologin, die über seine Persönlichkeit sprach mit den Worten „Ich glaube, es reicht jetzt langsam.“ Dabei hatte er die Frau als ihr Patient zuvor von der Schweigepflicht entbunden.

Eigene Berichte, Beitrag SWR