Amokfahrt-Prozess: Aussagen von Kriminalbeamten zur Festnahme

Am 19. August 2021 begann der Prozess um die Amokfahrt in Trier, die am 1. Dezember 2020 fünf Menschen das Leben kostete – und mehr als 20 weitere verletzte. Heute, 06. Oktober, ist der sechste Verhandlungstag.
Am 19. August 2021 begann der Prozess am Trierer Landgericht. Foto: newstr
Am 19. August 2021 begann der Prozess am Trierer Landgericht. Foto: newstr

Die Ermittler der Kriminalpolizei, die bei der Vernehmung nach der Festnahme des Angeklagten am 01. Dezember 202 anwesend waren, werden heute, 06. Oktober 2021, ihre Aussagen machen. Bereits am fünften Verhandlungstag hatte ein erster Ermittler seine Aussage gemacht und dabei ein mögliches Motiv genannt. Der Angeklagte sei im Vorfeld bei einem Notarbesuch „erniedrigend behandelt“ worden.

Allerdings musste die Befragung abgebrochen werden, psychiatrische Sachverständige krankheitsbedingt nicht anwesend war. Der Anwalt des Angeklagten führte aus, dass die Aussagen der Beamten vor Gericht nicht ohne Anwesenheit des Sachverständigen erfolgen könnten.

Aussagen des Angeklagten nach Festnahme

Am Mittwochvormittag, 06. Oktober, sagte ein Polizist über die Vernehmung des Angeklagten nach seiner Festnahme aus. Bei den ersten Vernehmungen habe der mutmaßliche Amokfahrer ausgesagt, er habe als Kind bei einer „Versuchsreihe mit radioaktiven Spritzen“ teilgenommen. Das ihm dadurch zustehende Geld in Höhe von 350.000 bis 500.000 Euro sei ihm von einem Trierer Notar unterschlagen worden, was dazu führte, dass er sich gedemütigt fühlte.

Zum Tattag, 01. Dezember 202, äußerte der Angeklagte, er sei in die Stadt gefahren, um Erledigungen zu machen und sein Geld einzufordern. Zur Amokfahrt selbst habe er sich nicht geäußert, sondern gesagt, dass er einen „totalen Filmriss“ habe – von dem Zeitpunkt, als er in die Fußgängerzone eingebogen sei bis zu seiner Festnahme. Allerdings gab er an, dass er dumpfe Aufschläge wahrgenommen habe.

Aussagen widerrufen

Der Polizist berichtete, dass sich das Verhalten des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) geändert habe. Er habe seine vorherigen Aussagen widerrufen. Anschließend wollte er nichts mehr sagen und abwarten, was man ihm beweisen könnte, da es ja keine Fotos oder Videos gäbe, die beweisen, dass er der Amokfahrer sei.

Die bisherigen Prozesstage:

Der erste Prozesstag am 19. August war nach einer knappen halben Stunde bereits vorbei. Der Angeklagte machte keine Angaben und schwieg zu seiner Person sowie den Vorwürfen.

Erste Zeugenaussagen

Für den zweiten Termin, 3. September 2021, wurden die ersten Zeugenaussagen aufgenommen. Als erste Zeugen haben die Polizeibeamten, die am 1. Dezember 2020 vor Ort waren, ihre Aussagen gemacht. Damit begann die Beweisaufnahme in dem Verfahren gegen den 51-jährigen Angeklagten. Sie äußerten sich zu der Festnahme des Angeklagten.

Dritter und vierter Verhandlungstag – 21. und 22. September 2021

Am Dienstag, 21. September 2021, ging es im Prozess um die Amokfahrt weiter. Augenzeugen der Tat am 1. Dezember 2020 haben am dritten und vierten Verhandlungstag ihre Aussagen gemacht. Eine Zeugin beobachtete, wie der Geländewagen über eine rote Ampel „geknallt“ sei. Sie habe auch gesehen, wie der Angeklagte aus seinem Wagen gestiegen ist und sich anschließend eine Zigarette angezündet hat. Ein anderer Zeuge sagte aus, er habe Blut, Haare und eine Handtasche an dem Wagen des Angeklagten gesehen. Zudem hat ein Zeuge den mutmaßlichen Amokfahrer identifiziert und auf ihn gezeigt.

Fünfter Verhandlungstag – 24. September

Ein Kommissar der Mordkommission sagte am Freitag ebenfalls aus. Er war einer der Ermittler, die den Angeklagten nach seiner Festnahme vernommen hatten. Der Angeklagte habe damals ausgesagt, dass er einen Tag vor der Amokfahrt versucht habe, bei einem Notar eine ihm zustehende Erbschaft einzufordern. Dort sei er „erniedrigend behandelt“ worden, was zu der Fahrt durch die Trierer Innenstadt geführt habe. Eine Anwältin oder einen Anwalt hatte der Angeklagte abgelehnt, aufgrund von schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit. Weiterhin sagte er aus, dass er auf 12 bis 13 verschiedene Medikamente angewiesen sei.
Die Befragung des Kriminalbeamten wurde abgebrochen, weil der psychiatrische Sachverständige wegen Krankheit nicht anwesend war. Am 6. Oktober soll die Verhandlung fortgesetzt werden, sofern der Sachverständige bis dahin genesen ist.

Absage Termin 1. Dezember

Auch für den 1. Dezember war ein Verhandlungstag angesetzt. Es handelt sich dabei um den ersten Jahrestag der Amokfahrt. Diesen hat die vorsitzende Richterin abgesagt.

Einblick in psychiatrisches Gutachten

Im Vorfeld wurde von Bernd W. ein psychiatrisches Gutachten angelegt. Das Gutachten ist ein entscheidender Faktor der Schuldfrage. Am ersten Prozesstag gab es Diskussionen, weil das Gutachten unter Verschluss gehalten wurde. Nun hatten alle Prozessbeteiligten Einblick und Bernd W. leidet laut eines psychiatrischen Sachverständigen unter eine Psychose.