Arbeitslos melden: Ab 2022 online möglich

Ab 01. Januar 2022 kann sich online arbeitssuchend gemeldet werden. Eine persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort ist dann nicht mehr erforderlich, bleibt aber möglich.
Außenansicht der Zentrale. Foto: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Außenansicht der Zentrale. Foto: Bundesagentur für Arbeit (BA)

Online-Funktion ab 01. Januar 2022

Alle Schritte, die erforderlich sind, um sich arbeitslos zu melden, können Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit künftig online erledigen – rund um die Uhr und von überall aus. Damit wird der Weg zur Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit komfortabler und weniger zeitaufwendig.

Ein weiterer Vorteil der Online-Arbeitslosmeldung: Sie führt die Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt durch alle nötigen Angaben und erleichtert die Eingabe der notwendigen Daten.

Der Online-Service zur Arbeitslosmeldung wird im Kundenportal der BA (arbeitsagentur.de) zur Verfügung stehen, genauso wie eine neue Seite mit allen wichtigen Informationen dazu. Der neue Service ergänzt dann den bestehenden digitalen Service der Arbeitsuchendmeldung und den Online-Antrag auf Arbeitslosengeld.

Online ausweisen

Genau wie bei einer persönlichen Arbeitslosmeldung in der Agentur für Arbeit, müssen sich die Kundinnen und Kunden bei der Online-Arbeitslosmeldung auch ausweisen – nur eben online.

Dafür ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt, eine eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz) oder einen Ausweis eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich ist ein Smartphone nötig, auf dem die AusweisApp2 installiert ist, oder ein Kartenlesegerät für Ausweise.

Ab dem 01. Januar 2022 werden im Kundenportal der BA auch ausführliche Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung zur Verfügung stehen.

Persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin möglich

Wer den persönlichen Weg bevorzugt, kann sich auch nach dem Start des neuen Online-Service weiterhin vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.