Autofahrer in Trier aufgepasst: Das bedeutet das neue Schild in der Bernhardstraße
Schild für Überholverbot von Fahrrädern, Motorrädern & Co.
Vor wenigen Jahren wurde das Verkehrszeichen 277.1 eingeführt. Der offizielle Name des Schildes lautet „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“. Kurz gesagt: Überholverbot von Motorrädern, Rollern, Fahrrädern und Co. Das bedeutet, dass Lkw oder Autos ein Fahrrad oder Motorrad nicht überholen dürfen.
Hier kommt das neue Schild zum Einsatz
Dieses recht neue Schild wurde jüngst in der Trierer Bernhardstraße angebracht. Der Fahrradverkehr auf der kurvigen und unübersichtlichen Gefällstrecke in Richtung Spitzmühle, auf der auch viele Schulkinder mit dem Rad unterwegs sind, soll damit sicherer werden. Erstmals wurde das Schild 2022 in der Hunsrückstraße aufgestellt.
Wie Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus erläutert, ist das besagte Verkehrsschild immer dann angebracht, wenn in einer Straße mit viel Fahrradverkehr kein sicheres Überholen möglich ist. Grund dafür können die örtlichen Gegebenheiten oder schwer zu überblickende Verkehrslage sein. Im Fall der Bernhardstraße trifft dies zu. „Aufgrund der Kurve wird der Gegenverkehr, darunter auch Linienbusse, häufig nicht gesehen oder falsch eingeschätzt. Radfahrende, die bergab fahren, werden oftmals überholt, obwohl die Verkehrslage es nicht zulässt. Damit Radfahrende nicht von überholenden Autos bedrängt und gefährdet werden, soll das Überholen bereits vor der Kurve bergab bis zum Anfang der durchgezogenen Linie untersagt werden“, so Merten.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung Stadt Trier
– Bußgeldkatalog