Besuchsverbot im Verbundkrankenhaus Wittlich wegen steigenden Corona-Fällen

Im Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich wurde angesichts der steigenden Corona-Zahlen erneut ein Besuchsverbot ausgerufen. Die Lage sei angespannt.
Im Verbundkrankenhaus Wittlich gilt erneut ein Besuchsverbot. Foto: Facebook/ Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich
Im Verbundkrankenhaus Wittlich gilt erneut ein Besuchsverbot. Foto: Facebook/ Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich

Erst Ende August wurde ein dreiwöchiges Besuchsverbot im Verbundkrankenhaus aufgehoben – seit Mittwoch, 12.10.2022, gilt erneutes Besuchsverbot.

Besuchsverbot in Wittlich und Bernkastel-Kues

Weil die Corona-Fallzahlen „drastisch zunehmen„, sei ein erneutes Besuchsverbot für das Verbundkrankenhaus mit seinen beiden Standorten Wittlich und Bernkastel-Kues unabdingbar, teilt die Klinikleitung über die Webseite mit. Die Pflegedirektorin Irene Baranowky dazu: „Aufgrund der Häufungen von Aufnahmen mit an Corona erkrankten Patienten und der steigenden Sieben-Tage-Inzidenz in der Bevölkerung wird ab Mittwoch, 12. Oktober 2022 der Zutritt für Besucher/Angehörige nur noch im Ausnahmefall gestattet sein“.

Angespannte Lage im Krankenhaus

Derzeit werden nach eigenen Angaben über 65 Patientinnen und Patienten mit einer Corona-Infektion im Verbundkrankenhaus Bernkastel / Wittlich behandelt. Drei davon auf der Intensivstation – „so viele wie noch nie seit Beginn der Pandemie“, heißt es vonseiten der Leitung.

Zudem hätten sich in den vergangenen Tagen viele Mitarbeitende krankgemeldet, was „die Ausnahmesituation des Klinikalltags für das gesamte Team vor eine weitere Herausforderung stellt und die extreme Belastung noch verschärft“, so die Pflegedirektorin.

Kontakt per Telefon

Das Besuchsverbot soll dabei helfen, die Lage zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit der beiden Krankenhäuser sicherzustellen. Angehörige und Freunde werden gebeten, telefonisch Kontakt zu Patient:innen in der stationären Behandlung zu halten, um diesen notwendigen Schritt zu mildern.

Ausnahmen des Besuchsverbots:

Ausnahme dieser Regelung gibt es nur für Eltern minderjähriger Kinder, die Abteilung Geburtshilfe, Angehörige von Patientinnen und Patienten in einer palliativen Situation sowie für Schwerverletzte. Im gesamten Klinikbereich gilt außerdem FFP2-Maskenpflicht.

Webseite Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich