Prozess gegen Amokfahrer von Trier wird zum Teil neu aufgerollt

Das Urteil gegen den Amokfahrer von Trier hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Teil aufgehoben. Daher ist jetzt das Landgericht erneut am Zug. Was der BGH als mangelhaft bewertete:
Der Prozess muss teilweise neu aufgerollt werden. Foto: dpa-Bildfunk
Der Prozess muss teilweise neu aufgerollt werden. Foto: dpa-Bildfunk

Nach Amokfahrt in Trier: Täter verurteilt

Die Amokfahrt in Trier im Jahr 2020 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein Mann raste am 1. Dezember mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone, tötete und verletzte gezielt Menschen. Der Amokfahrer war im August 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Die Verteidiger hatten anschließend Revision eingelegt. Mit Stand von Ende 2023 steht fest: Das Landgericht muss sich jetzt erneut mit dem Fall befassen. Das berichtet der „SWR“.

Prozess wird zum Teil neu aufgerollt

Laut „SWR“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil zum Teil aufgehoben – wegen eines Verfahrensfehlers. Unter Berufung auf einen Opferanwalt hieß es, das Trierer Landgericht habe zwar den Geschehensablauf der Tat vom 1. Dezember 2020 korrekt rekonstruiert. Allerdings sei durch den BGH die erfolgte rechtliche Beurteilung als mangelhaft bewertet worden. Das soll insbesondere die Schuldfähigkeit des Verurteilten betreffen.

Gedenkfeier an Amokfahrt in Trier im stillen Rahmen

Derweil wurde drei Jahre nach der tödlichen Amokfahrt in Trier am gestrigen Freitag (1. Dezember 2023) erneut der Opfer gedacht. An einer Gedenktafel an der Porta Nigra legte der Trierer Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) einen Kranz nieder. Anschließend gab es auf Wunsch von Betroffenen und Angehörigen ein stilles Gedenken im Dom. Die große Domglocke läutete (zur damaligen Tatzeit ab 13.46 Uhr) vier Minuten lang.

Verwendete Quellen:
– Südwestrundfunk
– eigene Berichte