Prozess um Amokfahrer von Trier: Muss der Prozess neu aufgerollt werden?
Generalbundesanwalt will neu aufrollen
Der Prozess um den Trierer Amokfahrer muss wohl in Teilen neu aufgerollt werden, das geht aus einem Bericht des SWR hervor. Demnach konnte der Sender ein Schreiben des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof einsehen. Der Amokfahrer wurde im August 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik verurteilt.
Unterbringung in Klinik sei fraglich
Nun sieht der Generalbundesanwalt aber die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik nicht für ausreichend begründet. Es sei im Verfahren nicht genau geklärt worden, ob der Verurteilte vermindert schuldfähig gewesen sei, was eine Einweisung in einer psychiatrischen Klinik bedeuten würde. Laut Gericht habe der Mann die Tat geplant und Vorbereitet.
Entscheidung in den kommenden Monaten
Nun soll das Verfahren aus diesen Gründen an eine andere Strafkammer übergeben werden, und teilweise neu ausgerollt werden. Bis der Bundesgerichtshof darüber entscheiden könnte, werde es laut dem SWR wohl noch drei Monate dauern.
Eigene Recherche eines SWR Berichts