Böse Überraschung: Mehl statt Handy erhalten

Eine dreiste Betrugsmasche sorgt aktuell für enttäuschte Käuferinnen und Käufer. Betrüger haben sich die Bezahlmethode Nachnahme ausgesucht.
Beim Auspacken gab es die böse Überraschung: statt einem Handy wurde Mehl verschickt. Foto: Polizeipräsidium Trier
Beim Auspacken gab es die böse Überraschung: statt einem Handy wurde Mehl verschickt. Foto: Polizeipräsidium Trier

Nachnahme: Postbote wird bezahlt

Bei der Nachnahme versendet der Verkäufer oder die Verkäuferin die bestellte Ware sofort. Der Käufer erwirbt die Ware bei der Lieferung. In der Regel erfolgt die Zahlung bei dem Paketlieferanten. Der Verkäufer wirbt damit, dass der Kauf per Nachnahme der sicherste Weg sei: Der Käufer bezahlt erst die Ware, wenn der Postbote vor ihm steht.

Der Haken: Der Postbote muss erst bezahlt werden, bevor der Kunde das Paket ausgehändigt bekommt. Eine Rückbuchung ist im Nachgang nicht mehr möglich.

Nachnahme ist keine sichere Zahlmethode

Über die Verkaufsplattform Kleinanzeigen.de haben die Geschädigten ein Handy bei den bislang unbekannten Tätern erworben. Diese drängten darauf, dass die Bezahlung der Ware bei der Zustellung erfolgt. Das Ziel ist, dass die Geschädigten die Nachnahmegebühr am Tag der Paketzustellung bezahlen. Diese wird kurz darauf an das Täterkonto überwiesen. In den gemeldeten Fällen befand sich beim Öffnen des Paketes lediglich ein Kilogramm Mehl statt des bestellten Mobilfunkgeräts. Ist die Zahlung der Nachnahmegebühr erfolgt, kann die Post die Zahlung nicht mehr stoppen.

Die Polizei weist darauf hin, dass ein Warenkauf mit der Zahlung per Nachnahme keine sichere Bezahlmethode ist und rät davon ab.

Mitteilung Polizeipräsidium Trier (17.07.2023)