Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn

Über die Feiertage hat die Bundespolizei Trier Kontrollen am Flughafen Hahn durchgeführt. Dabei wurden sieben Haftbefehle vollstreckt.
Gegen mehrere Personen wurden Haftbefehle vollstreckt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Gegen mehrere Personen wurden Haftbefehle vollstreckt. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Bundespolizei vollstreckt sieben Haftbefehle am Flughafen Hahn

Am vergangenen Karfreitag und Ostersamstag (29. und 30. März 2024) hat die Bundespolizei Trier Kontrollen am Flughafen Hahn durchgeführt. Wie die Beamt:innen am gestrigen Dienstag mitteilten, wurden im Zuge dessen sieben Haftbefehle vollstreckt.

Ausstehende Geldstrafen bei zwei Personen

Bei zwei einreisenden Personen (27 und 48 Jahre alt) seien ausstehende Geldstrafen in Höhe von 600 und 200 Euro festgestellt worden – infolge von Verurteilungen wegen Diebstahls. „Nach Zahlung der Geldstrafen blieben beide auf freiem Fuß“.

Haftbefehl wegen Urkundenfälschung

Kurz darauf erfolgte laut Mitteilung die Kontrolle eines Mannes bei der Ausreise in die Ukraine. „Er wurde mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Urkundenfälschung gesucht“. Die Person zahlte vor Ort die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und konnte seine Reise wie geplant antreten.

Gleich zwei Haftbefehle gegen Frau

Gleich zwei Haftbefehle lagen gegen eine 55-Jährige vor, hieß es weiter. Die aus Bulgarien eingereiste Frau wurde wegen Erschleichens von Leistungen und Fischwilderei zu einer Haftstrafe von 94 Tagen verurteilt. Diese muss sie nun in der JVA Rohrbach verbüßen.

Restfreiheitsstrafe von 131 Tagen

Ein aus Nordmazedonien eingereister Mann wurde bereits 2018 wegen eines Eigentumsdeliktes zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, teilte die Bundespolizei weiter mit. „Zur Verbüßung der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe von 131 Tagen wurde er in die JVA Rohrbach eingeliefert“.

600 Euro Strafe infolge von Körperverletzung

Eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro hatte ein aus dem Vereinigten Königreich eingereister, der Polizei zufolge „mittelloser Mann“ wegen einer begangenen Körperverletzung noch zu zahlen. Nachdem sein Vorgesetzter die Geldstrafe bei der Polizei in Aschaffenburg eingezahlt hatte, verließ der zuvor Beschuldigte die Diensträume auf freiem Fuß.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Bundespolizeiinspektion Trier, 02.04.2024