Bußgeldbescheide wegen „Handy-Blitzer“ an A 602 – erstmalige Gerichtsverhandlungen

Mit einem neuen "Handy-Blitzer" hat die Polizei etliche Autofahrerinnen und -fahrer beim Telefonieren oder Schreiben am Steuer erwischt. Einige wollen das Bußgeld nicht zahlen. Es kommt zu ersten Verhandlungen vor Gericht.
Die Kamera wurde von Anfang Juni bis bis Ende August 2022 im Bereich des Polizeipräsidiums Trier getestet. Foto: Harald Tittel/dpa
Die Kamera wurde von Anfang Juni bis bis Ende August 2022 im Bereich des Polizeipräsidiums Trier getestet. Foto: Harald Tittel/dpa

Einsprüche gegen Bußgeldbescheide

Nach dem bundesweit ersten Einsatz eines neuen „Handy-Blitzers“ in Rheinland-Pfalz werden nun erstmalig Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen „Handy-Verstößen“ am Steuer verhandelt.

Gleich fünf Fälle stehen an diesem Donnerstag, 02.03.2023, vor dem Amtsgericht Trier auf dem Programm, wie das Gericht mitteilte. Den Betroffenen wird zur Last gelegt, beim Autofahren ein Mobiltelefon benutzt zu haben. Dafür sollen sie ein Bußgeld von je 100 Euro zahlen und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bekommen. Trier war deutschlandweit die erste Stadt, in der das System Monocam ab dem 1. Juni 2022 in einem Pilotprojekt eingesetzt wurde.

Handy-Verstöße müssen rechtssicher sein

Es sei wichtig, dass Handy-Verstöße kontrolliert und sanktioniert würden, sagte der Trierer Verkehrsrechtler Jürgen Verheul, der zwei Betroffene in den Ordnungswidrigkeitenverfahren vertritt. „Aber es muss auch rechtssicher erfolgen.“ Im vorliegenden Fall sei dies nicht so, weil „eine spezielle Ermächtigungsgrundlage“ für eine „verdachtsunabhängige Erfassung sämtlich vorbeifahrender Fahrzeuge“ beim Einsatz des Handy-Blitzers fehle, meint er.

Handy-Blitzer erstmalig bei Kenn im Einsatz

Bei dem Einsatz des in den Niederlanden entwickelten Systems Monocam filmte die Kontrollkamera von der Brücke an der Autobahn 602 bei Kenn (Kreis Trier-Saarburg) zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge ab und erhob Bilder von Fahrzeugführern und Kennzeichen. Diese wurden per Livestream auf ein Laptop von Polizist:innen übermittelt. Eine Speicherung der Bilder erfolgte erst, wenn die Software ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer erkannte.

Die anlasslose Erhebung der Daten sei „ein Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagte Verheul. Er ist der Auffassung, dass wegen der fehlerhaften Erhebung der Bilder diese gar nicht verwertet werden dürften. „Wenn wir zu einem Beweisverwertungsverbot kommen, dann muss Freispruch erfolgen“, sagte er.

Testlauf in Trier, dann in Mainz

Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das das System testete: zunächst drei Monate von der Polizei Trier, dann drei Monate von der Polizei Mainz. „Handy-Blitzer“ sollen laut Innenministerium dazu beitragen, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. In 2021 hatte es nach vorherigen Angaben landesweit 1.001 Unfälle durch Ablenkung – unter anderem wegen Handy-Nutzung am Steuer – gegeben.

Ministerium verfolgt Verfahren

Das Ministerium werde den Ausgang der Verfahren in Trier verfolgen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Die Landesregierung habe immer betont, dass für eine mögliche dauerhafte Nutzung der Monocam bei der Polizei Rheinland-Pfalz „in jedem Fall eine spezifische Rechtsgrundlage zu schaffen ist“. Für die Dauer des Pilotversuchs sei die Datenerhebung auf die „Datenerhebungsgeneralklausel des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes“ gestützt worden.

Bei der automatisierten Überwachung von Handy-Verstößen handele es sich um ein neues Instrument der Straßenverkehrsüberwachung. Laut Ministerium erschien es „da im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr vertretbar“, zumindest übergangsweise und für einen zeitlich befristeten, nicht flächendeckenden Pilotbetrieb mit nur einem Gerät auf eine gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel zurückzugreifen. Zudem wurden Fahrer auf die „Überwachung Handyverbot“ mit einem Schild hingewiesen.

Die Überwachung wurde mit Hinweisschild angekündigt. Foto: Wilfried Hofmann

Wie viele Bußgeldbescheide im Laufe des sechsmonatigen Einsatzes des „Handy-Blitzers“ ausgestellt wurden, wollte das Ministerium trotz mehrfacher Anfrage nicht mitteilten. Das Innenministerium werde eine Bilanz zum Pilotprojekt präsentieren, hieß es lediglich.

Deutsche Presse Agentur