Corona-Beschränkungen entfallen: Welche Regeln jetzt noch gelten

Mit Samstag, 02.04.2022,ist die Übergangsfrist für die aktuell noch gültigen Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. In Rheinland-Pfalz wird vorerst keine Hotspot-Reglung gelten - damit fallen ab heute fast alle Corona-Maßnahmen.
Symbolbild: Unsplash/ Claudio Schwarz
Symbolbild: Unsplash/ Claudio Schwarz

In Rheinland-Pfalz werde es vorerst keine Corona-Hotspot-Regelung geben, das hatte der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Hintergrund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Damit die Corona-Schutzmaßnahmen weitergeführt werden, müsse eine konkrete Gefahr durch die Überlastung des Gesundheitssystems drohen, um einen Hotspot auszurufen – was in Rheinland-Pfalz nicht der Fall sei.

Fast alle Corona-Beschränkungen fallen

Mit dem 02. April 2022 fallen alle „tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen“. Demnach gelten ab dem heutigen Sonntag, 03.04.2022, nach dem geänderten Infektionsschutzgesetzen nur noch Basis-Schutzmaßnahmen erhalten. Das bedeutet: Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Welche Maßnahmen entfallen:

Ab Sonntag gilt also im Einzelhandel und in Restaurants keine Maskenpflicht mehr. Ebenso entfallen die die Zugangsbeschränkungen wie 3G-Regel für Gastronomie sowie die 2G-Plus-Regel in Diskotheken und Clubs. Auch gelten dann keine Begrenzungen der Anzahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen mehr. Einzelhandels-Ketten könnten per Hausrecht die Maskenpflicht aufrechterhalten, aber viele Geschäfte haben dies bereits abgelehnt.

Absonderungsregeln anpassen, um Entlastung zu schaffen

Der Bund habe in der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz angekündigt, die Absonderungsregelungen anzupassen und hier eine Entlastung zu schaffen. Bis bundeseinheitliche Regelungen getroffen sind, wird Rheinland-Pfalz das, was selbst geregelt werden könne, nun vorbehaltlich weiterer Änderungen durch das Bundesgesundheitsministerium und das Robert Koch-Institut (RKI) mit einer eigenen Absonderungsverordnung anpassen.

Einführung von Arbeitsquarantäne

„Dazu werden wir in Rheinland-Pfalz eine sogenannte Arbeitsquarantäne ermöglichen.“, erklärte der Gesundheitsminister. Das bedeutet, Personen mit einer asymptomatischen Infektion (ohne Symptome) sich nicht mehr in die Absonderung begeben müssen. Diese Personen können daher wieder an die Arbeitsstätte zurückkehren können. Dazu werde in Rheinland-Pfalz eine sogenannte Arbeitsquarantäne ermöglicht.

Die Arbeitsquarantäne könne nach Absprache zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart werden. Es gelten strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht. Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zudem kann so leichter auch die Versorgung von infizierten Patientinnen und Patienten durch infiziertes, aber nicht erkranktes Personal sichergestellt werden. Eine bisher erforderliche Genehmigung durch die Gesundheitsämter wird zudem entfallen.

Das gilt für Schulen und Kitas:

Ab Montag, 04. April 2022, werde es zwei Mal pro Woche ein anlassloses Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal geben. Bis zum 29. April 2022 werden den Schülerinnen und Schüler sowie schulischem Personal im Rahmen einer Übergangsphase zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten – unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.

Weiterhin bleibe es dabei, dass sich eine Lerngruppe nach Auftreten eines Infektionsfalls für fünf aufeinanderfolgende Schultage selbst testen muss. Auch im Bereich der Kitas wird die anlassbezogene Testpflicht fortgesetzt. Das bedeutet, dass nach einem Infektionsfall für alle Kontaktpersonen eine Absonderungspflicht besteht. Die betroffenen Kinder und die Beschäftigten können erst dann wieder in die Kita zurückkehren, wenn sie sich mit einem Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Teststelle (sog. PoC-Antigentest) freigetestet oder sich zehn Tage abgesondert haben. Mehr dazu: Schulen in RLP: Das gilt ab Montag für Kinder und Lehrpersonal

Pressemitteilung Landesregierung RLP (29.03.2022)