Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders soll auch ins Gefängnis

Vor etwa drei Monaten wurde ein Saarländer (39) wegen des Mordes an zwei Polizeikräften verurteilt. Gegen seine Ehefrau wurde ebenfalls ein Strafbefehl erlassen:
Symbolfoto: picture alliance/dpa
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Wegen des Mordes an zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Rheinland-Pfalz) ist der wurde Andreas S. (39) lebenslanger Haft verurteilt. In einem anderen Verfahren wurde er vor wenigen Tagen freigesprochen.

Freispruch für Polizistenmörder von Kusel im Wilderei-Prozess

Vor dem Amtsgericht Neunkirchen ging es um einen Vorfall von September 2017 bei Spiesen-Elversberg. Dort soll der 39-Jährige laut Anklage ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen haben. Dies soll von einem Jagdaufseher beobachtet worden sein, der sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe. Statt anzuhalten, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Dieser habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

Der Vorsitzende Richter Erhard Breiden erklärte, er halte eine Verurteilung des Angeklagten auf der Grundlage der Beweisaufnahme für „nicht mehr möglich“. Es gebe keine „objektivierbaren Gesichtspunkte“. Man habe keine Waffe gefunden, es gebe Widersprüchlichkeiten beim Zeitablauf und keinen Beleg dafür, dass das mutmaßliche Tatauto bewegt wurde. Unmittelbar nach dem Urteil reichte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Strafbefehl gegen Ehefrau

Die tödlichen Schüsse auf die beiden Polizeikräfte Ende Januar 2022 wurde aus Waffen abgefeuert, die im Besitz der Ehefrau waren. Wegen Beihilfe zur Wilderei und Verstößen gegen das Waffengesetz wurde ein Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Darüber berichtet die „Rheinpfalz“. Der Strafbefehl sehe zehn Monate Haft vor. Das Gericht ist überzeugt, dass die Frau dem verurteilten Polizistenmörder die Tatwaffen und andere Waffen überließ.

Im Haus des Ehepaares in Spiesen im Landkreis Neunkirchen fanden Kräfte vom Sonderkommando bei der Durchsuchung 17 Waffen, darunter Gewehre, Flinten, Kurzwaffen und eine Armbrust. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig

Bericht Rheinpfalz (04.03.2023)