Falschparker können mit Fotos angezeigt werden – aber nicht wahllos

Wer nicht richtig parkt, kann in Rheinland-Pfalz mit einem Beweisfoto beim Ordnungsamt angezeigt werden. "Das geht nicht mehr anders", heißt es etwa aus Trier. Datenschützer sehen das nicht so eindeutig.
Auf einem Smartphone ist das Bild eines Autos zu sehen, das auf einem Radstreifen hält. Foto: picture alliance/dpa
Auf einem Smartphone ist das Bild eines Autos zu sehen, das auf einem Radstreifen hält. Foto: picture alliance/dpa

Falschparker mit Fotos anzeigen – ziemlich üblich geworden

Mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit und ein Auto ist mitten auf dem Radweg geparkt? Oder mit dem Kinderwagen auf dem Heimweg und der halbe Bürgersteig ist zugeparkt? In solchen Momenten kann schon einmal der Ärger hochkochen. Da liegt es nahe, das Handy zu zücken, die Parksünde zu fotografieren und dem Ordnungsamt zu melden. Das ist in Rheinland-Pfalz auch gar nicht mehr so unüblich.

In Trier wurden fleißig Fotos „gesammelt“

„Im Jahr 2022 sind über diesen Weg insgesamt 1.008 Privatanzeigen bei uns eingegangen“, sagt Ernst Mettlach von der Stadtverwaltung in Trier. Die Stadt bietet ein Internet-Portal an, um falsch geparkte Fahrzeuge zu melden. „Im Online-Formular müssen auch mindestens zwei geeignete Fotos hochgeladen werden.“ Auf den Bildern sollen der mögliche Verstoß, die Örtlichkeit und das Kennzeichen erkennbar sein. „Das geht nicht mehr anders“, meint Mettlach. „Im Zweifel müssen Beweise vorgelegt werden.“

Ähnlich handhabt es die Stadt Andernach (Kreis Mayen-Koblenz), wie der Sprecher Christoph Maurer berichtet. „Ein Foto sollte bei der Anzeige schon dabei sein.“ Zwei bis drei Meldungen pro Woche gehen per E-Mail oder postalisch beim Ordnungsamt in Andernach ein – „Tendenz steigend“.

In Mainz sind keine Fotos erforderlich

Auch in Mainz gibt es die Möglichkeit, Falschparker per E-Mail beim Verkehrsüberwachungsamt zu melden. Es kann ein Foto angehängt werden, muss aber nicht. „Wenn uns jemand über Verkehrsdelikte informiert, dann sind wir schnell da und begutachten das selbst“, sagt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr. Im Fall einer Verkehrsbehinderung oder Gefährdung folge dann auch ein Knöllchen oder der Abschleppwagen.

Wie viele Foto-Anzeigen werden eingereicht?

Von der Möglichkeit der Foto-Anzeigen machen die Bürger und Bürgerinnen in den Städten und Regionen ganz unterschiedlich oft Gebrauch: In Frankenthal in der Pfalz gebe es einige, die mehrfach in der Woche Mitteilungen schickten, sonst gebe es wenige Meldungen, berichtet Stadtsprecherin Xenia Schandin. In Neuwied sind es nach Angaben von Stadtsprecher Erhard Jung etwas mehr als 25 pro Monat. Dagegen werden in Koblenz monatlich rund 80 Parkverstöße mitsamt Fotobeweis angezeigt, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung mitteilt. In Kaiserslautern sind es nach Stadtangaben sogar rund 50 pro Tag. In der kreisfreien Universitätsstadt werden die eingehenden Fotohinweise seitens der Verwaltung positiv aufgenommen und verfolgt, wie eine Stadtsprecherin berichtet.

Konflikt mit dem Datenschutz?

Ist das also eine Einladung, mit der Kamera durch die Stadt zu laufen und jeden Falschparker mit einem Bildbeweis zu melden? Nein, meint Daniela Franke, die stellvertretende Landesbeauftragte für Datenschutz. „Bereits in der Vergangenheit lagen bei meiner Behörde entsprechende Fälle zur Überprüfung vor“, sagt sie. Die Foto-Anzeigen seien laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich zulässig. Es müsse jedoch stets abgewogen werden, ob die Datenschutzrechte des Fahrzeughalters oder die Interessen des Hinweisgebers überwiegen, erklärt Franke.

Wenn also eine Person wahllos Falschparker fotografiere und anzeige, ohne von den Autos beeinträchtigt zu sein, dann habe diese Person kein berechtigtes Interesse. Das sei dann datenschutzwidrig, Verwarnungen oder Bußgelder können folgen.

Nachbarschaftskrieg über Foto-Anzeigen

Solche Fälle sieht der Mainzer Stadtsprecher häufig in privaten Anzeige-Apps, teils gehen sie auch im Verkehrsüberwachungsamt ein. „Da geht es oft nicht darum, ernsthafte Verkehrsverstöße anzuzeigen, sondern Nachbarschaftsstreitigkeiten fortzuführen.“ Deshalb unterstütze die Stadt solche Apps nicht und fordere auch nicht extra dazu auf, Falschparker mit Fotos anzuzeigen. Dem schließt sich auch der Stadtsprecher aus Andernach an: „Wir wollen kein Denunziantentum fördern.“

Kein Unterschied zwischen Anzeige per Foto oder Telefon

Dennoch gibt es laut Franke bei der Foto-Anzeige kaum einen Unterschied zu einer Anzeige per Telefon: „In beiden Fällen wären die gleichen personenbezogenen Daten übermittelt worden.“ Ob nun der Fahrzeugtyp, der Standort und das Kennzeichen mündlich oder bildlich weitergegeben werden, sei datenschutzrechtlich egal. Es müsse aber in jedem Fall darauf geachtet werden, dass „nur die für die Ordnungsbehörden relevanten Daten“ abgebildet werden. Das heißt, Personen oder andere Kennzeichen müssen geschwärzt oder verpixelt werden.

Deutsche Presse-Agentur