FFP2-Maskenpflicht im Saarland: Regel soll ab morgen gelten

Der saarländische Ministerrat hat heute eine FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel und ÖPNV beschlossen. Die Regelung soll bereits ab Mittwoch, 26.01.2022, in Kraft treten und folgt auf die Aufhebung der 2G-Regelung für den saarländischen Einzelhandel.
Medizinische Masken reichen im saarländische Einzelhandel nicht mehr aus. Dort muss eine FFP2-Maske getragen werden. Symbolbild: Pixabay
Medizinische Masken reichen im saarländische Einzelhandel nicht mehr aus. Dort muss eine FFP2-Maske getragen werden. Symbolbild: Pixabay

Der saarländische Ministerrat hat am Dienstagmittag, 25.01.2022, die Einführung einer FFP2-Maskenpflicht für den saarländischen Einzelhandel und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Die Regel soll bereits am morgigen Mittwoch, 26.01.2022, in Kraft treten, wie Medien berichten, darunter SOL.de und die Zeit.

FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel

Die FFP2-Pflicht folgt auf die Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel. In der vergangenen Woche kippte das Oberverwaltungsgericht (OVG) im Saarland die 2G-Regelung für den Einzelhandel. Als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel wurde bereits im Vorfeld der Sitzung des Ministerrats über die Einführung einer FFP2-Pflicht nachgedacht.

In der Anpassung der Corona-Verordnung es Landes heißt es: „Kundinnen und Kunden ab Vollendung des 14. Lebensjahres müssen in Ladenlokalen und im öffentlichen Personennahverkehr (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung der Standards KN95/N95/FFP-2 oder höherer Standards tragen. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind zu beachten.“ Wie gut eine FFP2-Maske vor einer Infektion schützt, untersuchte das Max-Planck-Institut bereits Anfang Dezember.