Freispruch für Polizistenmörder von Kusel im Wilderei-Prozess

Im Wilderei-Prozess vor dem Amtsgericht Neunkirchen ist Andreas S. freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter sah keine "objektivierbaren Gesichtspunkte". Die Staatsanwaltschaft reichte sofort Berufung ein.
Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. sitzt im Amtsgericht auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa
Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. sitzt im Amtsgericht auf der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa

Polizistenmörder freigesprochen

In einem weiteren Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel wegen Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung ist Andreas S. freigesprochen worden. Das berichtet die „Rheinpfalz“ am heutigen Donnerstagvormittag, 02.03.2023.

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Erhard Breiden laut Nachrichtenagentur dpa erklärt, er halte eine Verurteilung des Angeklagten auf der Grundlage der Beweisaufnahme für „nicht mehr möglich“. Es gebe keine „objektivierbaren Gesichtspunkte“. Man habe keine Waffe gefunden, es gebe Widersprüchlichkeiten beim Zeitablauf und keinen Beleg dafür, dass das mutmaßliche Tatauto bewegt wurde. Unmittelbar nach dem Urteil reichte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Sie hatte zwei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Im Prozess hätten sich die Punkte der Anklage voll bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann in seinem Plädoyer vor dem Amtsgericht Neunkirchen. Für ihn stehe fest, dass der Angeklagte im September 2017 bei Spiesen-Elversberg ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen habe. Als sich dann ein Zeuge auf einen Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der Angeklagte auf ihn zugefahren. Der Zeuge habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Die Aussage des Zeugen sei glaubhaft gewesen, sagte Rebmann.

Staatsanwalt kritisiert Gericht

Oberstaatsanwalt Rebmann kritisierte das Gericht in seinem Plädoyer: Er könne „schlichtweg nicht nachvollziehen“, dass das Gericht den Angeklagten noch nicht einmal wegen Jagdwilderei verurteilen wolle. „Ich habe keine Zweifel daran, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat“, sagte Rebmann.

Andreas S. wegen Polizistenmorden verurteilt

Der 39-Jährige war vor gut drei Monaten vor dem Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizeikräften zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel/Westpfalz die beiden Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Saarländer weist Vorwürfe zurück

Zum Prozessauftakt Mitte Februar hatte der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe in dem Revier weder Rehwild geschossen, noch versucht, jemanden zu überfahren. Am Donnerstag bestritt der Saarländer erneut die Vorwürfe in einer Erklärung. „Wir haben keine Tatnachweise, wir haben nichts“, sagte Verteidiger Lars Nozar. Er forderte Freispruch.

Rheinpfalz, Deutsche Presse-Agentur