Polizistenmörder von Kusel erneut vor Gericht: Vorwürfe sind „erstunken und erlogen“

Seit Dienstag steht der verurteilte zweifache Polizistenmörder von Kusel erneut vor Gericht. Dieses Mal geht es unter anderem um Jagdwilderei. Zum Auftakt wies der Angeklagte die Vorwürfe vehement zurück:
Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach
Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Archivfoto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Uwe Anspach

Polizistenmörder weist Vorwurf der Jagdwilderei zurück

Vor dem Landgericht Saarbrücken hat ein weiterer Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel begonnen. Der 40-Jährige muss sich in einer Berufungsverhandlung wegen Jagdwilderei verantworten. Zum Prozessauftakt bezeichnete er die Vorwürfe als „erstunken und erlogen“.

Vorwurf: Reh ohne Jagdgenehmigung erschossen

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im saarländischen Kreis Neunkirchen ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei sei er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden. Als dieser sich dann auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.

In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Neunkirchen im März 2023 vom Vorwurf der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Der Richter am Amtsgericht hatte seinen Freispruch damals damit begründet, dass das Geschehen fünfeinhalb Jahre zuvor „schlicht nicht mehr aufklärbar“ gewesen sei.

Am Dienstagmorgen schilderte der Angeklagte, ein Bäcker, der auch einen Wildhandel betrieb, ausführlich seine Tätigkeit als Jäger. Weitere Prozesstage sind am 8. und 15. Mai vorgesehen.

Lebenslange Haft wegen Mord an Polizisten

Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel erschossen, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Im Laderaum seines Kastenwagens hatten sie zuvor mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe entdeckt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur