Grundsteuer: So klappt es noch mit der Erklärung – Was droht bei Nicht-Abgabe?

+++ Update: Wie man die Grundsteuer-Erklärung jetzt noch bis zum 31. Januar erledigen kann - und was droht, wenn man die Frist verstreichen lässt +++
Das Foto zeigt eine Frau, die sich mit der Grundsteuer-Erklärung beschäftigt
Die Last-Minute-Abgabe kann noch funktionieren - über ein spezielles Online-Portal.
Das Foto zeigt eine Frau, die sich mit der Grundsteuer-Erklärung beschäftigt
Die Last-Minute-Abgabe kann noch funktionieren - über ein spezielles Online-Portal.

Grundsteuer: Weitere Verlängerung kommt wohl nicht

Noch vor wenigen Tagen hatten erst 54 Prozent Immobilienbesitzer in Rheinland-Pfalz ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Die Frist läuft noch bis kommenden Dienstag, 31. Januar. Mittlerweile liegt der Bundesschnitt bei 65 Prozent. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte zwischenzeitlich verlauten, man diskutiere unter den Länderkolleg:innen eine Last-Minute-Verlängerung. Daraus wird wohl nichts.

Dennoch bleibt die Datenabfrage zur Grundsteuerreform bei der weiter hohen Verweigerungsquote ein Desaster.

Die Finanzämter haben für die Datenmeldung ein Verfahren ersonnen, das möglichst einfach sein soll: Online – über die Software Elster – sollen die Bürger:innen ihre Besitzdaten liefern – wie groß ihre Häuser, Wohnungen und Grundstücke sind. Genauer: Alle, die Immobilien besitzen. Wer nur gemietet hat, ist nicht in der Pflicht. Die Erhebung läuft bundesweit. Problem: Viele Bürger:innen verweigern sich. In Rheinland-Pfalz – wie auch anderswo.

Online-Portal: So schaffen Sie die Frist doch noch

Wer jetzt noch seine Dateneingabe über den Standardweg „Elster“ machen will, wird scheitern. Denn: Schon nach dem Start heißt es erst einmal: Pause! Denn: Erhält man den Einladungsbrief, kann man nicht sofort loslegen, sondern muss sich zunächst registrieren – und auf den Freischalt-Brief mit Aktivierungscode warten. Das wird bis zum Frist-Ende nicht mehr funktionieren.

Das Bundesfinanzministerium weist deshalb auf das Online-Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum hin. Einwohner:innen bestimmter Bundesländer können über das Portal sofort melden – Rheinland-Pfalz und das Saarland gehören dazu. Einen Haken gibt es: Das Portal ist nur für Privatpersonen geeignet – Firmen mit Immobilienbesitz können nicht über die Online-Plattform melden.

Je nach Objekt – zum Beispiel bei einem Mehr-Parteienhaus in gemischten Eigentumsverhältnissen – kann die Datenerfassung dennoch komplexer werden. Mitunter sind auch Angaben wie Bodenrichtwerte erst einmal zu recherchieren. Die schriftlichen Erläuterungen sind eher dürftig.

25 Euro Strafe pro Monat Verspätung?

Schon einmal musste die Frist übrigens verlängert werden. Der erste finale Abgabetermin war am 31. Oktober 2022. Jetzt eben der 31. Januar 2023. Das Magazin „Wirtschaftswoche“ titelte schon vor ein paar Monaten: „Beendet den Wahnsinn!“ Die Umsetzung der Grundsteuererklärung sei „extrem mies gemacht“, urteilte das Wirtschaftsmagazin im September. Unmissverständliches Urteil der Fachredakteure: „Die Datenabfrage folgt keiner Nutzerlogik, sondern einer Bürokratenlogik.“

Auch bei einer Quote von 65 Prozent: Es ist kaum zu erwarten, dass die Rheinland-Pfälzer:innen in den wenigen verbleibenden Tagen noch massenhaft Daten anliefern werden. Strafen von bis zu 25.000 Euro standen im Raum. Es geht aber auch eine Nummer kleiner: 25 Euro sollten bei einer Verspätung fällig werden. Über eine andere Variante würde auch diskutiert: 25 Euro pro Verspätungsmonat.

So werden Finanzämter bei uns reagieren

Wie werden die Finanzämter in Rheinland-Pfalz und im benachbarten Saarland reagieren? Die Online-Ratgeberseite „finanztip“ hat bei allen Bundesländern nachgefragt. Offenbar fürchten die Länder-Finanzminister:innen den Massen-Unmut. Denn passieren soll – laut „finanztip“ – erst einmal: nichts.

Doris Ahnen, Finanzministerin in Rheinland-Pfalz will eine freundliche Erinnerung per Brief schicken, heißt es laut Finanzportal. Ihr Kollege im Saarland, Jakob von Weizsäcker (SPD), will das genauso machen, schreibt „finanztip“. Also kein Verwarnungsgeld. Beide sind in guter Gesellschaft: Die Kolleginnen und Kollegen weiterer Bundesländer wollen es ihnen gleich tun, so die Recherche von „finanztip“: Briefe zur Erinnerung wird es auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geben. Hamburg weiß noch nicht, was es machen soll. Die Bayern schauen sich Einzelfälle an. Jo mei!

Wofür die Grundsteuer eigentlich verwendet wird

Immerhin: Wer doch noch ein braver Bürger oder eine brave Bürgerin sein will, findet bei „finanztip“ eine gute Ausfüllhilfe im PDF-Format. Auch das rheinland-pfälzische Finanzministerium hat eine FAQ-Liste zusammengestellt.

Aufpassen sollten Immobilienbesitzer, dass das Finanzamt am Ende die Werte nicht einfach schätzt – das dürfte selten zugunsten der Bürger:innen ausgehen. Eigentlich ist die Grundsteuer wichtig, um unsere Städte und Gemeinden am Laufen zu halten: Denn die Grundsteuer wird in Deutschland von den Kommunen, also den Städten und Gemeinden, erhoben. Sie ist damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und dient in erster Linie dazu, die Kosten für die öffentlichen Dienstleistungen, die von den Kommunen erbracht werden, zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise Straßen, Schulen oder auch die Feuerwehr.

Das soll durch die Grundsteuerreform gerechter werden

Die Grundsteuerreform hat übrigens das Ziel, die Grundsteuer neu zu berechnen und damit fairer und gerechter zu gestalten. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Die Richter erklärten das aktuell gültige Verfahren für verfassungswidrig. Statt wie bisher auf der Grundstücksfläche soll die Steuer künftig auf dem Wert des Grundstücks basieren. Dadurch sollen Immobilienbesitzer mit höheren Werten höhere Steuern zahlen müssen – und umgekehrt. Deshalb die aktuelle Daten-Erhebung.

Grundsteuer gibt es in vielen Ländern Europas

In vielen Ländern Europas gibt es eine Grundsteuer, die auf Immobilien erhoben wird. Dazu gehören unter anderem Deutschland, Frankreich („taxe d habitation“ und „taxe foncière“), Spanien, Italien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. Andere Länder erheben die Steuer auf Immobilien auf andere Weise, zum Beispiel als Eigentumsteuer oder als Gebäudesteuer.

Kurios: Der Bund hält die Deadline selbst nicht ein

Die neue Grundsteuer-Systematik soll ab dem Jahr 2025 starten. Nach der jetzt misslungenen Daten-Erhebung bleibt es spannend, ob der Start pünktlich erfolgen kann. Das Bundesfinanzministerium hat zur Reform eine FAQ-Liste zusammengestellt. Apropos: Der Bund wird die eigene Deadline selbst nicht schaffen. Rund 26.000 Grundstücke und Objekte sind im Besitz des Bundes. Die Datenübermittlung dafür werde bis September 2023 dauern, so das Finanzministerium.

Im Internet:
Grundsteuererklärung für Privateigentum

Verwendete Quellen:
– Eigene Recherche
– Umfrage von „finanztip“
– Bericht der „Wirtschaftswoche“