Gutachten zum Achterbahn-Unglück im Klotti-Park wirft Fragen auf

Es ist fast ein Jahr her, dass im Freizeitpark Klotten eine Frau ums Leben kam. Sie war während der Achterbahnfahrt herausgeschleudert worden und starb noch vor Ort. Die Achterbahn ist zwar längst wieder in Betrieb, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Achterbahn wurde nach dem tragischen Unfall nachgerüstet und fährt wieder. Symbolbild/ Foto: Sarion, WuFP-Klotten-HeisseFahrt, CC BY-SA 4.0
Die Achterbahn wurde nach dem tragischen Unfall nachgerüstet und fährt wieder. Symbolbild/ Foto: Sarion, WuFP-Klotten-HeisseFahrt, CC BY-SA 4.0

Weitere Ermittlungen nach tödlichem Achterbahnunglück

Knapp ein Jahr nach einem tödlichen Achterbahnunglück im Freizeitpark Klotten an der Mosel gehen die Ermittlungen zu den Hintergründen weiter. Ein jetzt vorliegendes Sachverständigengutachten gebe „Anlass für weitere Ermittlungen, die nunmehr durchgeführt werden sollen“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag, 25.07.2023, auf dpa-Anfrage mit. Nähere Angaben zu den Ermittlungen konnte sie nicht machen. „Wir sind noch im Todesermittlungsverfahren“, sagte sie. Dabei werde geprüft, ob es einen Anfangsverdacht für eine Straftat gebe.

Tödlicher Unfall auf Achterbahn im Klotti-Park

Anfang August 2022 war eine 57-jährige Frau aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt und ums Leben gekommen.

Der Sachverständige sei zum Ergebnis gekommen, dass „an der konkreten Ereignisstelle aufgrund der starken Beschleunigungskräfte insbesondere in Form von kurvenbedingten Fliehkräften Personen mit hohem Körpergewicht aus dem Sitz gehoben“ werden konnten, teilte die Sprecherin mit. Er habe auch festgestellt, dass „Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen war“.

Achterbahn stand nach Todesfall still

Die Aufsichtsbehörde habe vor Wiedereröffnung der Achterbahn Kenntnis von dem Ergebnis des Gutachtens gehabt und entsprechende Sicherheitsauflagen getroffen, sagte die Sprecherin weiter. Die Anlage war am 1. April nach einer Nachrüstung mit einem elektronischen Rückhaltesystem wieder an den Start gegangen. Mit dem neuen elektronischen Rückhaltesystem kann die Achterbahn erst dann losfahren kann, wenn die Bügel der Fahrgäste eingerastet sind.

Zuvor war es so, dass die Bügel von Gästen heruntergedrückt und von Mitarbeitenden kontrolliert wurden. Einem TÜV-Gutachten zufolge war die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks sicherheitstechnisch in Ordnung. Um jedoch einen Betrieb nach dem heutigen Stand der Technik zu gewährleisten, hatte die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH die Nachrüstung empfohlen – die der Kreis Cochem-Zell dann angeordnet hatte.

Deutsche Presse-Agentur, eigene Berichte