Klage gegen die 2G-Regelung in Friseur-Salons in Rheinland-Pfalz eingereicht

Der Vorsitzender der Landesinnungsmeister der Friseure in Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. 2G muss beendet werden, so die Forderung.
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RLP mit 2G treibt Friseure in den Ruin

Sie betreiben einen Friseursalon in Wiesbaden? Herzlichen Glückwunsch! Für Ihren Betrieb gilt 3G. Sie besitzen einen Friseursalon in der Landeshauptstadt Mainz nebenan? Tut uns leid, für Ihren Laden gilt 2G. „12 km Luftlinie entscheiden über die berufliche Existenz. Das treibt die Ungleichbehandlung auf die Spitze“, ärgert sich Guido Wirtz, Friseurunternehmer aus Rheinland-Pfalz. Denn natürlich fahren Kunden einfach von Mainz nach Wiesbaden, von Ludwigshafen nach Mannheim oder von Remagen nach Bonn, wo die Beschränkungen lockerer sind. „Das ist Wettbewerbsverzerrung. Der Flickenteppich an Regelungen macht unsere Unternehmen kaputt.“

Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht

Guido Wirtz will sich das nicht länger angucken. Er reichte kurzerhand einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz ein. „Wir wollen gerichtlich überprüfen lassen, ob die 2G-Regelung für die Inanspruchnahme von Friseurdienstleistungen rechtlich einwandfrei ist.“ Denn Wirtz ist nicht nur Friseurunternehmer. Als Vorsitzender Landesinnungsmeister repräsentiert er seine Berufskollegen im ganzen Bundesland. „Mir und meinen Kollegen ist zwischen 2019 und 2021 ein großer Umsatzausfall entstanden. Die Kunden, die wegen der Regelungen nicht mehr zu uns in den Salon kommen, haben andere Wege gefunden. Haare wachsen immer. Aber die Dienstleistung findet jetzt eben im Nachbarland statt oder – noch viel schlimmer – in der Schwarzarbeit Zuhause.“ Grund dafür sei unter anderem auch, dass viele Mitarbeiter in Kurzarbeit sind. „Die haben schlichtweg die Zeit dazu.“

Öffnung jetzt, nicht erst im März

Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, unterstützt die Klage finanziell und organisatorisch. Für ihn ist die Sache klar: „Die Tragweite des Grundrechtseingriffs ist nicht mehr zu argumentieren. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat gestern beschlossen, dass der Einzelhandel ab Mitte Februar mit 3G öffnen darf. Friseure wiederum erst ab Anfang März.“ Das sei schlichtweg eine Ungleichbehandlung. „Denn wieso soll in einem Monat etwas sicherer sein, wo wir bereits heute schon wissen, dass es an anderer Stelle sicher ist?“

Auch Lisa Luh besitzt einen Friseursalon in Rheinland-Pfalz. Sie und ihre Mitarbeiterinnen haben im vergangenen Jahr extra Sachkundeschulungen besucht, um ihre Kunden ordnungsgemäß bei einem Selbsttest zu beaufsichtigen. „Damit es für uns und die Kunden sicher ist.“ Kurze Zeit später kam dann 2G. „Das war ein Schock. Plötzlich mussten wir Stammkunden an der Tür abweisen.“ Dabei gefährde 3G doch die Sicherheit nicht, vielmehr trage das Testen zur Sicherheit bei. „Menschen, die den Impfstatus nicht erfüllen wollen oder können, finden andere Wege. Sie lassen sich schwarz die Haare schneiden.“

Wie geht es jetzt weiter?

Das Eilverfahren dauert in der Regel drei bis vier Wochen. So lange heißt es für Guido Wirtz und seine Kollegen erstmal abwarten. Sollte das Gericht dann die Regelung außer Vollzug setzen, stünden die Salons wieder „für alle“ offen.

Das sind die #FriseureInNot:

In Deutschland gibt es etwa 80.000 Friseursalons mit ca. 240.000 Beschäftigten. Große Zahlen hinter denen unzählige reale Existenzen stehen. Die #FriseureInNot haben sich entschlossen, den Zahlen auch vor Gericht ein Gesicht zu geben.

Gemeinsam mit der Wild Beauty GmbH kämpfen sie für ihre Branche. Ihren bislang größten Erfolg erzielte die Initiative im Februar 2021: Durch bundesweite Klagen konnte maßgeblich dazu beigetragen werden, dass deutschlandweit Friseursalons vom Lockdown ausgenommen wurden.

Presseinfo Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland-Pfalz