Luxemburg wieder zu Hochrisikogebiet erklärt: Das gilt ab heute

Luxemburg gilt ab Sonntag, 09.01.2022, als Hochrisikogebiet, das teilte das auswärtige Amt bereits am Freitag, 07.01.2022, mit. Es wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Luxemburg gewarnt.
In Wasserbillig werden in drei Phasen notwendige Arbeiten im Zentrum durchgeführt. Symbolbild
In Wasserbillig werden in drei Phasen notwendige Arbeiten im Zentrum durchgeführt. Symbolbild

Hohe Infektionszahlen

Luxemburg ist stark von Corona betroffen und mit Wirkung vom 9. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Neben Luxemburg sind 40 weitere Länder ab heute, 09.01.2022, als Hochrisikogebiete eingestuft.

Anmeldepflicht

Reisende, die sich in Luxemburg aufgehalten haben, sind verpflichtet, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen.

Auswirkungen der Einstufung als „Hochrisikogebiet“

Personen, die sich in Luxemburg aufgehalten haben, müssen grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern.

Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.

Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.

Einreise nach Luxemburg

Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.

Alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre und 2 Monate sind und auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor dem Abflug:

  • entweder ein Impfzertifikat vorlegen, das einen vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff bescheinigt, der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassen ist, d.h. die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Johnson & Johnson und Moderna, ausgestellt von einer öffentlichen oder medizinischen Behörde eines Mitgliedstaates der EU oder eines Mitgliedstaates des Schengen-Raumes,
  • oder eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde ausgestellte Genesungsbescheinigung für Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate vor der Reise an einer Corona-Infektion erkrankt sind, und die geltende Isolationszeit im jeweiligen Land mit dem vollständigen Abklingen der Infektionssymptome abgeschlossen haben,
  • das negative Ergebnis (gedruckt oder elektronisch) eines PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, oder einen zertifizierten Antigen-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen.
    Dieser Nachweis sollte in folgenden Sprachen ausgestellt sein: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch

Ausnahmen für Grenzpendler

Für die Grenzpendlerinnen und -pendler sowie Tagesgäste gelten Ausnahmen. Wer sich weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten hat, ist bei der Einreise nach Deutschland von der digitalen Einreiseanmeldung und der Quarantänepflicht befreit.