Maskenpflicht endet in Bus und Bahn: Wo muss ich noch eine tragen?

Wer heute Bus oder Bahn fährt, muss keine Maske mehr tragen. In ganz Deutschland fällt im Fernverkehr die Maskenpflicht. Danach bleiben nur noch wenige Maßnahmen verpflichtend:
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet am 02. Februar 2023. Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet am 02. Februar 2023. Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE

Ende der Maskenpflicht in Bus und Bahn

Die Maskenpflicht ist im öffentlichen Nahverkehr in Rheinland-Pfalz ist nach fast drei Jahren aufgehoben worden. Mit dem heutigen 02. Februar 2023 entfällt auch die bislang geltende Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs in Deutschland. Mit diesem Beschluss folgte Rheinland-Pfalz und hebt die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf. Auch in den Nachbarländern Saarland und Hessen ist das Tragen von Masken in Bus und Bahn ab heute freiwillig. In Nordrhein-Westfalen gilt seit gestern keine Maskenpflicht mehr.

Welche Corona-Regeln gelten weiterhin?

Nur in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege sei das Tragen einer Maske weiter vorgeschrieben, sagte der Minister. Laut Bundesgesetz maximal bis 7. April. Weitere Schritte sollten in enger Abstimmung mit den hessischen Nachbarn erfolgen. „Beide Länder wollen, dass für die Menschen beim Grenzwechsel einheitliche Regeln gelten“, sagte Hoch.

Bis zum 07. April 2023 gelten also bundesweit weiterhin folgende Regeln:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Maskenpflicht für Corona-Infizierte

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss sich nicht mehr isolieren. Stattdessen sind positiv Getestete verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Nur wer alleine draußen unterwegs ist, kann auf die Maske verzichten.

Deutsche Presse-Agentur, Eigener Bericht