Maskenpflicht im ÖPNV endet – welche Corona-Regeln bleiben?

Die Maskenpflicht in Bussen und Zügen wird früher ausgesetzt als geplant. Wenn die Maskenpflicht zum Februar endet, bleiben noch einige wenige Schutzmaßnahmen verpflichtend:
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet am 02. Februar 2023. Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen endet am 02. Februar 2023. Foto: picture alliance/dpa/KEYSTONE

Bundesweite Maskenpflicht aufgehoben

Ab dem 02. Februar 2023 entfällt die bislang geltende Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs, das hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach am vergangenen Freitag, 13.01.2023, mitgeteilt. Die Pandemielage habe sich stabilisiert und auch das Abwasser-Monitoring zeige gleichbleibende oder fallende Werte. Auch gehe die Zahl der Hospitalisierungen und Krankenhauseinweisungen zurück. „Die Lage dort ist angespannt, aber beherrschbar“, sagte der Minister.

Bundesländer ziehen mit

In einigen Bundesländern wurde bereits im Vorfeld beschlossen, die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufzuheben – darunter im benachbarten Baden-Württemberg. Nach der Ankündigung von Lauterbach wird die Maskenpflicht im ÖPNV in Rheinland-Pfalz und im Saarland ebenfalls enden.

Maskenpflicht für Corona-Infizierte

Wer bei einem Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, muss sich nicht mehr isolieren. Stattdessen sind positiv Getestete verpflichtet, mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Nur wer alleine draußen unterwegs ist, kann auf die Maske verzichten.

Freiwilliges Maskentragen schützt

Lauterbach appellierte dennoch an die Bevölkerung, in den Zügen und Innenräumen freiwillig Maske zu tragen. Denn die Pandemie sei noch nicht vorüber. „Wir gehen über in die endemische Lage. Aber jeder, der sich und andere schützen will, ist natürlich weiter gut bedient, die Maske zu tragen – auf der Grundlage von Eigenverantwortung und Freiwilligkeit.“

Welche Corona-Regeln gelten weiterhin?

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht in Bussen und Zügen bleiben nur noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen. Bis zum 07. April 2023 gelten bundesweit weiterhin folgende Regeln:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Auch über die Aufhebung der Maskenpflicht in Arztpraxen wird diskutiert, noch ist aber keine Regelung getroffen werden.

Eigener Bericht, Pressemitteilung Bundesregierung